Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Einen Info-Brief (PDF) dazu finden Sie hier! Studienbescheinigung nach § 9 BAföG Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes [...] Semester unaufgefordert vorlegen. Bitte nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG . Die normale Studienbescheinigung genügt nicht! Anträge können auch Online über BAföG-Digital gestellt werden! Die Antragsformulare
Gebäudeplan Virtueller Rundgang am RAC Wichtige Plattformen Studienbescheinigungen und Noteneinsicht ICMS / QIS-Server Die Studienbescheinigung finden Sie auf dem ICMS-Server . Über den QIS-Server können
Kinder- und Jugendhilfe nutze bitte das Studierendenportal Wo bekomme ich eine Studienbescheinigung? Eine Studienbescheinigung können Sie sich über das Studierendenportal selbst ausdrucken. Was muss ich beachten
) Wo bekomme ich eine Leistungsübersicht her? Download aus dem iCMS-Portal Wo gibt es eine Studienbescheinigung? Download aus dem https://icms.hs-koblenz.de Wo muss ich mich zu einer Prüfung krank melden
n Ihres Standortes aktualisieren und mit dem neuen Semesterdatum bedrucken. Ihre aktuelle Studienbescheinigung drucken Sie sich selbstständig über das ICMS-Portal aus. Historie Semesterbeiträge (Rhein
„Business Management“ ein. Die Online-Anwendung QIS ist Ihnen bereits vom Ausdrucken Ihrer Studienbescheinigung bekannt und wird nun um die Prüfungsverwaltungsfunktion erweitert. Diese Funktionalität wird
sse und Stand der Vorbereitungen Leistungsübersicht mit Durchschnittsnote und ECTS-Punkte Studienbescheinigung Bescheinigung über ehrenamtliches und/oder hochschulinternes Engagement (von Vorteil) Leistungen:
lenz.de) anzufordern Lebenslauf mit Bild Notenliste mit Durchschnittsnote und ECTS-Punkte Studienbescheinigung Angaben zu besonderem Engagement mit Bescheinigung (im Formular auszufüllen) zusätzlich für
abzuholen oder per E-Mail anzufordern Lebenslauf mit Bild Notenliste mit Durchschnittsnote Studienbescheinigung Angaben zu besonderem Engagement (im Formular auszufüllen) zusätzlich für eine Bewerbung für
Hochschule berechtigt, die Ausstellung des Studierendenausweises abzulehnen. Die Ausstellung von Studienbescheinigungen als Zweitnachweis ist hiervon unabhängig und hierdurch nicht beeinträchtigt. Nr. 02/2010
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