Formblatt 05 - § 48 BAföG Leistungsnachweis Ab dem 5. Fachsemester ist eine weitere Förderung nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (= Formblatt 05) möglich. Damit weisen Sie nach, dass Sie die bis [...] Außenstelle der Johannes Gutenberg-Universität Konrad-Zuse-Straße 1 56075 Koblenz oder per E-Mail an: bafoeg[at]hs-koblenz.de der Hochschule Koblenz. Bitte geben Sie im Betreff Ihre Förderungsnummer und Fa
Formblatt 05 - § 48 BAföG Leistungsnachweis Ab dem 5. Fachsemester ist eine weitere Förderung nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (= Formblatt 05) möglich. Damit weisen Sie nach, dass Sie die bis [...] Außenstelle der Johannes Gutenberg-Universität Konrad-Zuse-Straße 1 56075 Koblenz oder per E-Mail an: bafoeg[at]hs-koblenz.de der Hochschule Koblenz. Bitte geben Sie im Betreff Ihre Förderungsnummer und Fa
Formblatt 05 - § 48 BAföG Leistungsnachweis Ab dem 5. Fachsemester ist eine weitere Förderung nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (= Formblatt 05) möglich. Damit weisen Sie nach, dass Sie die bis [...] Außenstelle der Johannes Gutenberg-Universität Konrad-Zuse-Straße 1 56075 Koblenz oder per E-Mail an: bafoeg[at]hs-koblenz.de der Hochschule Koblenz. Bitte geben Sie im Betreff Ihre Förderungsnummer und Fa
Formblatt 05 - § 48 BAföG Leistungsnachweis Ab dem 5. Fachsemester ist eine weitere Förderung nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (= Formblatt 05) möglich. Damit weisen Sie nach, dass Sie die bis [...] Außenstelle der Johannes Gutenberg-Universität Konrad-Zuse-Straße 1 56075 Koblenz oder per E-Mail an: bafoeg[at]hs-koblenz.de der Hochschule Koblenz. Bitte geben Sie im Betreff Ihre Förderungsnummer und Fa
Formblatt 05 - § 48 BAföG Leistungsnachweis Ab dem 5. Fachsemester ist eine weitere Förderung nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (= Formblatt 05) möglich. Damit weisen Sie nach, dass Sie die bis [...] Außenstelle der Johannes Gutenberg-Universität Konrad-Zuse-Straße 1 56075 Koblenz oder per E-Mail an: bafoeg[at]hs-koblenz.de der Hochschule Koblenz. Bitte geben Sie im Betreff Ihre Förderungsnummer und Fa
Jahres. BaföG Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Studierenden in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird um [...] nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen, auf die eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen von Ehegatten und – in aller Regel – auch Eltern angerechnet werden. Das BAföG ist somit [...] umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Hauptziel des BAföG ist die Chancengleichheit im Bildungswesen in dem Sinne, allen Studierenden ein nebenarbeitsfreies Studium
z.de RheinAhrCampus Remagen Tel.: 02642 932 101 E-Mail: studierendenservice(at)rheinahrcampus.de BAföG (Ausbildungsförderung) Tel.: 0261 9528 299 Ansprechpartner/innen Weiterführende Links Informationen