Für wen ist dieser Text?

Dieser Text enthält Informationen und Tipps für Personen, die

  • bereits ein zur Promotion berechtigendes Studium abgeschlossen haben
  • bereits eine Promotion abgeschlossen haben
  • über Berufserfahrung verfügen, die den gesetzlichen Anforderungen für eine HAW-Professur entspricht,
  • und bisher noch keine Lehrerfahrung haben.

Ist das die Ausgangslage, zu der du Infos und Anregungen wünschst? Dann bist du hier genau richtig.

Mit einem abgeschlossenen Studium, der Promotion und der nötigen Berufserfahrung bringst du bereits drei der vier geforderten Berufungsvoraussetzungen mit. Reminder: Für die HAW-Professur werden mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem Studium benötigt, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Erfüllst du dies?

Wenn ja: Dann gibt es nur noch eine einzige Berufungsvoraussetzung, die du noch erwerben musst: Die pädagogische Eignung / Lehrerfahrung (Wenn nein, kehre bitte zum interaktiven Testfeld zurück und gib nur die Berufserfahrung an, die nach deinem ersten Studienabschluss liegt, oder suche bei den Infografiken diejenige, die deine Ausgangslage genauer erfasst.)

Lehrerfahrung

Hier ein paar Gedanken, Ideen und Informationen zum Thema Lehrerfahrung:

Wenn du aktuell in der außerhochschulischen Praxis arbeitest, kannst du überlegen: Hast du zusätzlich zu einer hauptberuflichen Tätigkeit in der Praxis Zeit und Interesse, einen freiberuflichen Lehrauftrag (s. Glossar) an einer HAW anzunehmen? Dies würde dir ermöglichen, deine aktuelle Praxistätigkeit weiterzuführen und zugleich Lehrerfahrung an einer Hochschule und Einblicke in die dortige Arbeitswelt zu erlangen. Wer könnte dich bei deinen sonstigen Aufgaben (z.B. zusätzliche Ämter und Funktionen im Beruf, (Sorge-)Arbeit zu Hause oder im Ehrenamt, ...) entlasten, damit Freiraum dafür entsteht? Oft finden sich auf den Websites von Hochschulen allgemeine Hinweise zu Lehraufträgen – für die Hochschule Koblenz zum Beispiel hier. Ansonsten kannst du bei den Sekretariaten der Fachbereiche oder Studiengänge, die dich Interessieren, oft entsprechende Informationen bekommen. Andere Möglichkeiten, Lehrerfahrung zu erwerben, ist eine hauptberufliche Tätigkeit als so genannte Lehrkraft für besondere Aufgaben oder eine andere Hochschul-Stelle mit Lehranteil. Aber Achtung: Wenn du deine Lehrerfahrung als Angestellte einer HAW sammeln möchtest, an der du auch gerne später als Professorin arbeiten würdest, beachte bitte unbedingt die Regelungen zum Hausberufungsverbot (s. Glossar)! Solltest du einen solchen Wechsel ernsthaft in Betracht ziehen, ist die Frage hilfreich: Wann würde ein Umbruch, wie es der Wechsel hinein in eine Berufstätigkeit im Hochschulbereich wäre, voraussichtlich gut in dein Leben passen?

Arbeitest du bereits an einer Hochschule, übernimmst aber bisher noch keine Aufgaben in der hochschulischen Lehre, hast du ebenfalls mehrere Möglichkeiten, auf die Erfüllung der Berufungsvoraussetzung ‚pädagogische Eignung / Lehrerfahrung‘ hinzuarbeiten: Erstens könntest du eruieren, ob du an hochschuldidaktischen Weiterbildungen teilnehmen kannst, die an deiner Hochschule gewiss angeboten werden. Zweitens könntest du überlegen, welche deiner aktuellen Tätigkeiten vielleicht doch Elemente der Arbeit mit Studierenden enthalten und entsprechend in deiner Bewerbung als pädagogische Eignung argumentiert werden könnten – z.B. die Betreuung von Prüfungen, das Abhalten von Informationsveranstaltungen etc. Drittens könntest du schauen, ob du auf deiner aktuellen Stelle mit einzelnen Gastvorträgen oder einem kompletten Seminar oder einer kompletten Vorlesung für ein ganzes Semester – in die Lehre einsteigen könntest. Und viertens könntest du eruieren, ob es, wenn du das möchtest, Möglichkeiten gäbe, intern auf eine Stelle mit höherem Lehranteil zu wechseln.

Übrigens: Wer nur wenig Lehrerfahrung an einer Uni oder HAW hat, aber viel sonstige pädagogische Erfahrung mitbringt – zum Beispiel als Ausbilderin in einem Betrieb, oder als Seminarleiterin o.Ä. -, kann dies ruhig in die Bewerbung aufnehmen. Denn das Gesetz spricht nicht explizit von Lehrerfahrung, sondern von pädagogischer Eignung. Auch Weiterbildungen im hochschuldidaktischen Bereich – an denen du, wie oben skizziert, oft auch dann teilnehmen kannst, wenn du an einer Hochschule auf einer Stelle ohne Lehrverpflichtung arbeitest – können sich im Bewerbungsverfahren positiv auswirken. Zwar könnte es sein, dass bei ansonsten gleicher Eignung die Person den Zuschlag bekommt, die bereits viel Erfahrung in der hochschulischen Lehre hat. Aber schlussendlich zählt, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, das ‚Gesamtpaket‘. Sollte der eine oder andere Faktor bei dir also eher knapp erfüllt sein, heißt das nicht automatisch, dass du gar keine Chance hast. Und du kannst ja mit der Zeit daran arbeiten, dass die Voraussetzung weniger knapp erfüllt ist – also z.B. mehr Lehrerfahrung sammeln – und außerdem einmal schauen, welche Aspekte aus dem Bereich Wünschenswertes du außerdem noch mit in die Waagschale werfen kannst.

 

Wir wünschen dir viel Glück und hilfreiche Unterstützerinnen und Unterstützer auf deinem Weg!

 

Bitte bedenke, dass diese Reflexionsfragen und Anregungen nur erste Impulse geben können. Formelle und informelle Regelungen, Gepflogenheiten, Bedarfe sowie ‚Do’s und ‚Don’t’s sind nicht nur Veränderungen unterworfen und unterscheiden sich teilweise von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule, sondern teilweise sogar von Fachbereich zu Fachbereich und von Professur zu Professur. Das klingt erst einmal verwirrend und ein bisschen ungewiss? Ja, finden wir auch. Aber es beinhaltet auch eine große Chance: Wenn du frühzeitig Netzwerke in die für dich interessante(n) Hochschule(n) knüpfst, wirst du zum Zeitpunkt deiner Bewerbung bereits eine Vorstellung von der ‚Hauskultur‘ dort haben und kannst dies in deiner Bewerbung berücksichtigen und damit möglicherweise eine Nasenlänge vor gleich qualifizierten Mitbewerberinnen und Mitbewerbern landen.