Ablauf

In welcher Reihenfolge wird das Verfahren durchlaufen?

  • Der vollständig ausgefüllter,digitaler Einstellungs- oder Weiterbeschäftigungsantrag mit allen erforderlichen Unterschriften wird gemeinsam mit der aktuellen Studienbescheinigung und ggf. einer Bachelor- / Masterurkunde sowie  ggf. dem Antrag auf Mitbestimmung des Personalrats bei der für den Standort zuständigen Personalstelle eingereicht.
  • Die Personalabteilung fertigt den Arbeitsvertrag in dreifacher Ausfertigung und lässt Ihnen diesen als studentische / wissenschaftliche Hilfskraft mit Informationen und auszufüllenden Formularen zukommen.
     
  • Bei Neueinstellung werden von Ihnen zusätzliche Unterlagen angefordert werden:
  1. Personalfragebogen des Landesamtes für Finanzen vollständig ausgefüllt
  2. Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  3. Kopie des Sozialversicherungsausweises
  4. Datenschutzblatt
  5. Kopie der Geburtsurkunde (bei EU-Mitgliedern)
  6. bzw. gültige Aufenthaltserlaubnis  mit dem Zusatz, dass die Ausübung studentischer / wissenschaftlicher Nebentätigkeit gestattet ist (bei Nicht-Eu-Mitgliedern)
  7. ggfs. eine Bachelor- / Masterurkunde, wenn nicht bereits mit Antrag eingegangen
     
  • Bei Verlängerung werden von Ihnen ggfs. zusätzlichliche Unterlagen angefordert:
  1. Erklärung zur sozialrechtlichen Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (einmal im Semester) bzw. der Personalfragebogen des Landesamtes für Finanzen (falls der letzte Beschäftigungszeitraum länger als zwei Monate zurück liegt)
  2. ggfs. Bachelor- / Masterurkunde in Kopie
  • Alle angeforderten Unterlagen senden Sie mit zwei unterschriebenen Ausfertigungen des Arbeitsvertrages an die jeweils für den Standort zuständige Personalstelle zurück.
  • Ein Exemplar des Vertrages verbleibt mit dem Antrag bei der Personalstelle.
  • Das dritte Exemplar wird mit den Unterlagen an die auszahlende Stelle, dem Landesamt für Finanzen (LfF) in Koblenz, gesandt.
  • Das LfF vergibt einmalig bei Erstanstellung eine Personalnummer, bucht und zahlt Ihnen einmal im Monat das Gehalt aus.