Dienstvereinbarung zur Behandlung von Fortbildungsanträgen.

Dienstvereinbarung zur Behandlung von Fortbildungsanträgen. Der Präsident der Fachhochschule Koblenz und der örtliche Personalrat treffen nachfolgende Vereinbarung zur Behandlung von Fortbildungsmaßnahmen nach § 78 (2) Abschn. 16.

Dienstvereinbarung zur Behandlung von Fortbildungsanträgen. Der Präsident der Fachhochschule Koblenz und der örtliche Personalrat treffen nachfolgende Vereinbarung zur Behandlung von Fortbildungsmaßnahmen nach § 78 (2) Abschn. 16.

1.


Beabsichtigt die Leitung der Fachhochschule eine Fortbildungsmaßnahme nicht zu genehmigen, so ist der Personalrat rechtzeitig vorher zu beteiligen.


2.


Der örtliche Personalrat erhält jeweils zum: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines Kalenderjahres zur Information eine Liste der genehmigten Fortbildungsmaßnahmen.





Koblenz, 14. Mai 2002




Für die Leitung der Fachhochschule Koblenz:


Prof. Dr.-Ing. Peter Frings

Präsident



Für den örtlichen Personalrat:

Norbert Lambach

Personalratsvorsitzender