Prüfungen und Leistungsnachweise noch i. d. R. fünf Jahre (siehe jeweilige Prüfungsordnung) nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung abgelegt werden. Hierbei gilt, dass die-/derjenige Prüfende/r ist, die/der [...] Sie als Studierende in jener Prüfungsordnung eingeschrieben sind, die diese Prüfungs- und/oder Studienleistungen regelt (vgl. § 7 Abs. 5 der für Sie gültigen Prüfungsordnung). Freiwillige Zusatzleistungen [...] einsehen. 10. Ich habe eine Klausur nicht bestanden. Wann muss ich sie wiederholen? Gem. Ihrer Prüfungsordnung sind Wiederholungsprüfungen im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen
Prüfungen und Leistungsnachweise noch i. d. R. fünf Jahre (siehe jeweilige Prüfungsordnung) nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung abgelegt werden. Hierbei gilt, dass die-/derjenige Prüfende/r ist, die/der [...] Sie als Studierende in jener Prüfungsordnung eingeschrieben sind, die diese Prüfungs- und/oder Studienleistungen regelt (vgl. § 7 Abs. 5 der für Sie gültigen Prüfungsordnung). Freiwillige Zusatzleistungen [...] einsehen. 10. Ich habe eine Klausur nicht bestanden. Wann muss ich sie wiederholen? Gem. Ihrer Prüfungsordnung sind Wiederholungsprüfungen im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen
Prüfungen und Leistungsnachweise noch i. d. R. fünf Jahre (siehe jeweilige Prüfungsordnung) nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung abgelegt werden. Hierbei gilt, dass die-/derjenige Prüfende/r ist, die/der [...] Sie als Studierende in jener Prüfungsordnung eingeschrieben sind, die diese Prüfungs- und/oder Studienleistungen regelt (vgl. § 7 Abs. 5 der für Sie gültigen Prüfungsordnung). Freiwillige Zusatzleistungen [...] einsehen. 10. Ich habe eine Klausur nicht bestanden. Wann muss ich sie wiederholen? Gem. Ihrer Prüfungsordnung sind Wiederholungsprüfungen im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen
Prüfungen und Leistungsnachweise noch i. d. R. fünf Jahre (siehe jeweilige Prüfungsordnung) nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung abgelegt werden. Hierbei gilt, dass die-/derjenige Prüfende/r ist, die/der [...] Sie als Studierende in jener Prüfungsordnung eingeschrieben sind, die diese Prüfungs- und/oder Studienleistungen regelt (vgl. § 7 Abs. 5 der für Sie gültigen Prüfungsordnung). Freiwillige Zusatzleistungen [...] einsehen. 10. Ich habe eine Klausur nicht bestanden. Wann muss ich sie wiederholen? Gem. Ihrer Prüfungsordnung sind Wiederholungsprüfungen im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen
Prüfungen und Leistungsnachweise noch i. d. R. fünf Jahre (siehe jeweilige Prüfungsordnung) nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung abgelegt werden. Hierbei gilt, dass die-/derjenige Prüfende/r ist, die/der [...] Sie als Studierende in jener Prüfungsordnung eingeschrieben sind, die diese Prüfungs- und/oder Studienleistungen regelt (vgl. § 7 Abs. 5 der für Sie gültigen Prüfungsordnung). Freiwillige Zusatzleistungen [...] einsehen. 10. Ich habe eine Klausur nicht bestanden. Wann muss ich sie wiederholen? Gem. Ihrer Prüfungsordnung sind Wiederholungsprüfungen im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen
Prüfungen und Leistungsnachweise noch i. d. R. fünf Jahre (siehe jeweilige Prüfungsordnung) nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung abgelegt werden. Hierbei gilt, dass die-/derjenige Prüfende/r ist, die/der [...] Sie als Studierende in jener Prüfungsordnung eingeschrieben sind, die diese Prüfungs- und/oder Studienleistungen regelt (vgl. § 7 Abs. 5 der für Sie gültigen Prüfungsordnung). Freiwillige Zusatzleistungen [...] einsehen. 10. Ich habe eine Klausur nicht bestanden. Wann muss ich sie wiederholen? Gem. Ihrer Prüfungsordnung sind Wiederholungsprüfungen im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen
Prüfungen und Leistungsnachweise noch i. d. R. fünf Jahre (siehe jeweilige Prüfungsordnung) nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung abgelegt werden. Hierbei gilt, dass die-/derjenige Prüfende/r ist, die/der [...] Sie als Studierende in jener Prüfungsordnung eingeschrieben sind, die diese Prüfungs- und/oder Studienleistungen regelt (vgl. § 7 Abs. 5 der für Sie gültigen Prüfungsordnung). Freiwillige Zusatzleistungen [...] einsehen. 10. Ich habe eine Klausur nicht bestanden. Wann muss ich sie wiederholen? Gem. Ihrer Prüfungsordnung sind Wiederholungsprüfungen im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen
Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses berichtet dem Fachbereich regelmäßig [...] Verteilung der Modul- und Gesamtnoten. Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte § 5 Ihrer Prüfungsordnung. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus insgesamt sieben Vertreter*innen der Professorenschaft
Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses berichtet dem Fachbereich regelmäßig [...] Verteilung der Modul- und Gesamtnoten. Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte § 5 Ihrer Prüfungsordnung. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus insgesamt sieben Vertreter*innen der Professorenschaft
Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses berichtet dem Fachbereich regelmäßig [...] Verteilung der Modul- und Gesamtnoten. Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte § 5 Ihrer Prüfungsordnung. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus insgesamt sieben Vertreter*innen der Professorenschaft