häftigungsantrag mit allen erforderlichen Unterschriften wird gemeinsam mit der aktuellen Studienbescheinigung und ggf. einer Bachelor- / Masterurkunde sowie ggf. dem Antrag auf Mitbestimmung des Personalrats
Studierende bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft. Bewerben Sie sich frühzeitig. Eine Studienbescheinigung benötigen Sie erst bei Vertragsunterzeichnung. Das Studierendenwerk möchte außerdem mit dem
Vertrag arbeiten. Es ist daher zwingend notwendig, dass der entsprechende Antrag mit aktueller Studienbescheinigung rechtzeitig mindestens zwei Wochen vor Vertragsbeginn bei der jeweiligen dem Standort zuständigen
in Anspruch zu nehmen und persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter vorzusprechen. Hinweis: Die Studienbescheinigung (nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG ) ist für jedes Semesters unaufgefordert einzureichen
in Anspruch zu nehmen und persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter vorzusprechen. Hinweis: Die Studienbescheinigung (nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG ) ist für jedes Semesters unaufgefordert einzureichen
in Anspruch zu nehmen und persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter vorzusprechen. Hinweis: Die Studienbescheinigung (nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG ) ist für jedes Semesters unaufgefordert einzureichen
in Anspruch zu nehmen und persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter vorzusprechen. Hinweis: Die Studienbescheinigung (nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG ) ist für jedes Semesters unaufgefordert einzureichen
in Anspruch zu nehmen und persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter vorzusprechen. Hinweis: Die Studienbescheinigung (nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG ) ist für jedes Semesters unaufgefordert einzureichen
n Ihres Standortes aktualisieren und mit dem neuen Semesterdatum bedrucken. Ihre aktuelle Studienbescheinigung drucken Sie sich selbstständig über das ICMS-Portal aus. Historie Semesterbeiträge (Rhein
Diplom-, Masterzeugnis und -urkunde Nachweis von (bisherigen) Studienzeiten (z.B. durch Studienbescheinigungen), oder falls bereits vorhanden: Exmatrikulationsbescheinigungen aller vorherigen Hochschulen