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SL*=Studienleistung (Prüfungsvorleistung) Der Wahlpflichtkatalog ist nicht Bestandteil der Prüfungsordnung! Er kann an aktuelle Entwicklungen angepasst werden und wird rechtzeitig vor Semesterbeginn
Praxisphase Für das Studium ist eine integrierte Praxisphase von mindestens 26 Wochen in der Prüfungsordnung vorgesehen. Diese kann in einem Unterneh- men im In- oder Ausland oder alternativ im Rahmen eines
Auslandsphase Für das Studium ist eine integrierte Auslandsphase von mindestens 26 Wochen in der Prüfungsordnung vorgesehen. Diese kann als Auslandsstu- diensemester an einer auslän- dischen Hochschule oder