Welche Bewerbungsunterlagen sind einzureichen?
Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 23/24 findet vom 12. Juni - 12. Juli statt.
Wichtig!!!Die Bewerbung läuft über Online-Bewerbungsportal ab. Das Bewerbungsportal erreichen Sie über folgenden Link [wird bekanntgegeben, sobald die Bewerbungsphase beginnt] Alle Bewerbungsunterlagen sind in digitaler Form, Zeugnisse und Übersetzungen in amtlich beglaubtigter Form als Scan, im Bewerbungsportal einzureichen. |
Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung. Auch erhalten Sie nach Eingang Ihrer Bewerbung keine Rückmeldung darüber, ob Unterlagen fehlen.
Sollten Sie Rückfragen zum Bewerbungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson für das Deutschlandstipendium.
Hinweis zum Datenschutz:
Im Rahmen der Vergabe von Deutschland-Stipendien ist es notwendig, personenbezogene Daten und weitere Angaben von Bewerbern zu erheben, zu verarbeiten, zu evaluieren und zu diesem Zwecke zu speichern.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen laut Satzung
- Motivationsschreiben im Umfang von höchstens 2 Seiten, in welchem insbesondere der persönliche Werdegang und die persönlichen Zielsetzungen, besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, sowie gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, erläutert werden
- Tabellarischer Lebenslauf
- Gegebenenfalls Empfehlungsschreiben (bis zu einer DIN A4-Seite) einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers oder einer Lehrerin bzw. eines Lehrers einer weiterführenden Schule oder einer Berufsausbildungseinrichtung
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigt)- bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem (beglaubigt)
- Gegebenenfalls der Nachweis eines bestandenen Hochschulauswahlverfahrens oder einer Eignungsprüfung der Hochschule Koblenz
- Gegebenenfalls Bachelor-Zeugnis oder Diplomzeugnis (beglaubigt)- (bei Bewerbern im Master-Studiengang)
- Gegebenenfalls Nachweise über bisher erbrachte Prüfungen und Leistungen (ECTS-Punkte und Bewertungen)
- Gegebenenfalls Praktikums- und Arbeitszeugnisse
- Gegebenenfalls Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise sowie über sonstige besondere Kenntnisse (beispielsweise Fremdsprachen und EDV Kenntnisse)
- Gegebenenfalls Nachweise über Umstände im Sinne von § 6 Abs. 3 Nr. 2 und 3. der Satzung (bezogen auf außerschulisches oder außerfachliches Engagement (2) / besondere persönliche oder familiäre Umstände (3)).
Zeugnisse, Auszeichnungen sowie sonstige erbrachte Leistungen (z.B. aktive Mitarbeit an Projekten/Vereinen) können nur anerkannt und gewertet werden, wenn diese durch Nachweise und Beglaubigungen belegt werden können.