Vergabe von Studienplätzen & Gebühren

Infos zur Vergabe von Studienplätzen


Wie wird ausgewählt?

Die Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren, verteilt auf (bereinigte) Durchschnittsnote, Wartesemestern, bevorzugte Auswahl, ggf. Härtefall vorgenommen. In jedem Studiengang des Auswahlverfahrens werden die Studienplätze in folgende Quoten aufgeteilt:

a) Quote für ausländische Bewerber (bis 5% der Plätze)
b) Quote der bevorzugt auszuwählenden Bewerber
c) Quote für Härtefälle (bis 2% der Plätze)
d) Quote für Zweitstudienbewerber (bis 3% der Plätze)
e) Hauptquote

Nach Abzug der Quoten a) bis d) werden die verbleibenden Studienplätze der Hauptquote, zu 20 % nach Wartezeit, und zu 80% nach der (bereinigten) Durchschnittsnote vergeben.

 

Wartezeitverbesserung

Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die seit Erwerb der Hochschulreife verstrichen ist und in der keine Studienaufnahme erfolgt ist.
Bisherige Studienzeiten vermindern die anrechenbare Wartezeit. Die Wartesemesterberechnung erfolgt automatisch. Sie brauchen hierzu keinen gesonderten Antrag zu stellen.

Gebühren


Semesterbeitrag:
Alle Studierenden bezahlen jedes Semester (pro Halbjahr) einen Semesterbeitrag. Der Semesterbeitrag ist erstmalig bei der Einschreibung und jedes weitere Semester im Rahmen der Rückmeldung zu zahlen. Da der Semesterbeitrag abhängig vom jeweiligen Hochschulstandort ist, können Sie sich über die Höhe hier informieren. 
 

Studienplatzverzicht:
Sie haben sich bereits vollständig eingeschrieben und möchten vom Studienplatz zurücktreten? Bei Aufhebung der Einschreibung und Rückerstattung des Semesterbeitrags bei Neueinschreibungen müssen wir eine Gebühr erheben: 

Zulassungsfreier Studiengang:
25,00 €
Zulassungsbeschränkter Studiengang:
45,00 €