Bewerber/innen mit vorgezogenem Abitur

Die folgenden Regelungen sind nur relevant für Sie, wenn Sie Schüler/in in Rheinland-Pfalz sind, das vorgezogene Abitur ablegen und sich für das anschließende Sommersemester an der Hochschule Koblenz bewerben möchten.
 

Bewerberinnen oder Bewerber mit vorgezogenem Abitur, deren Zeugnisse bis zum 15.01. nicht vorgelegt werden können, haben die Möglichkeit das Abiturzeugnis bis zum 4. Werktag im April nachzureichen.

Grundsätzlich gelten für Sie die gleichen Regeln (z.B. Bewerbungsfrist) für die Studienbewerbung wie für alle anderen Bewerber/innen. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 15.01. bei der Hochschule eingegangen sein.

Bei Nachreichung des Zeugnisses prüft der Studierendenservice, ob Sie zum Zeitpunkt des Zulassungsverfahrens (15.01.) einen Studienplatz erhalten hätten. Ist dies der Fall, wird Ihnen nachträglich eine Zulassung ausgesprochen und Sie können sich zum gewünschten Studium einschreiben.