Wie wird ausgewählt?
Es wird eine Auswahl nach dem Auswahlverfahren der Hochschule nach Wartezeit, bevorzugte Auswahl, ggf. Härtefall vorgenommen.
In jedem Studiengang des Auswahlverfahrens werden die Studienplätze in folgende Quoten aufgeteilt:
a) Quote für ausländische Bewerber (bis 5% der Plätze)
b) Quote der bevorzugt auszuwählenden Bewerber
c) Quote für Härtefälle (bis 2% der Plätze)
d) Quote für Zweitstudienbewerber (bis 3% der Plätze)
e) Hauptquote
Nach Abzug der Quoten a) bis d) werden die verbleibenden Studienplätze der Hauptquote, zu 20 % nach Wartezeit, und zu 80% nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens der Hochschule vergeben.
Wartezeitverbesserung
Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die seit Erwerb der Hochschulreife verstrichen ist und in der keine Studienaufnahme erfolgt ist.
(bisherige Studienzeiten vermindern die anrechenbare Wartezeit = Parkstudium)