Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen berücksichtigt werden:

 

Mit erstem Hochschulabschluss:

  • Mindestens einjährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit
  • Berufsqualifizierter Hochschulabschluss mit 210 Credit-Points
  • Bewerber*innen mit einem Hochschulabschluss im Umfang von 180 ECTS-Punkten können sich auf einen Studienplatz bewerben, sofern diese die weiteren Zulassungskriterien erfüllen. Um die Lücke von 30 Credit-Punkten zu schließen, sollen die betroffenen Bewerber*innen sich bereit erklären, zusätzliche 30 Credit-Punkte während des Master-Studiengangs zu erwerben.

 

Ohne ersten Hochschulabschluss:

  • Hochschulzugang gemäß § 65 Abs. 1 und 2 HochSchG, z.B.

         - (Fach-)Abitur,

         - meisteradäquate Berufsausbildung (z.B. staatl. anerkannte Erzieher*in) oder

         - sonstige Berufsausbildungen mit mindestens einer Abschlussnote von 2,5

  • Mindestens dreijährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit
  • Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt (der Termin für die Eignungsprüfung hierzu wird frühzeitig bekannt gegeben).

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt; eine Zulassung zum Studium ist vom Ergebnis des Auswahlverfahrens abhängig.