FAQ

Der Studiengang "Bachelor of Arts: Soziale Arbeit" wurde 2009 mit dem Exzellenzpreis für Studium und Lehre des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet.

Nachfolgend werden Ihnen einige FAQs beantwortet.

Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier
 

Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15.07., für das Sommersemester der 15.01. eines Jahres.

Für die Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum nicht erforderlich.
Ein freiwillig abgeleistetes Praktikum erhöht Ihre Zulassungschancen nicht, es bietet Ihnen jedoch die Gelegenheit, Ihre Eignung für den Beruf zu überprüfen.

Im Studiengang Bachelor of Arts: Soziale Arbeit (Präsenz) stehen im Sommer- und Wintersemestervergabeverfahren jeweils nur begrenzt Studienplätze zur Verfügung.

In der Vergangenheit konnte in den Wintersemestervergabeverfahren bis zu einer Note von 2,4 (teilweise 2,5) zugelassen werden. In der Quote nach Wartezeit waren 5 Wartesemester erforderlich.

In den vergangenen Sommersemestervergabeverfahren konnte bis zu einer Note von 2,9 (teilweise 3,0) zugelassen werden. In der Wartezeitquote waren 4 Wartesemester erforderlich.

Der NC steht immer erst am Ende eines Vergabeverfahrens fest und wird nicht vorher festgelegt.

In den Studienverlauf des Präsenzstudiums „Bachelor of Arts: Soziale Arbeit“ sind mehrere Theorie-Praxis-Einheiten integriert. Diese bestehen aus einem Erkundungspraktikum, einem dreiwöchigen Hospitationspraktikum, dem 20-wöchigen Praktischen Studiensemester und den Praxisanteilen der darauf folgenden Projektwerkstatt.

Das dritte Semester bietet die Möglichkeit für einen Studienaufenthalt an einer unserer internationalen Partnerhochschulen.

Das Praktische Studiensemester (viertes Semester) bietet die Möglichkeit eines praktischen Auslandsaufenthalts sowie vierlfältige Erfahrungen in der Sozialen Arbeit im europäischen/internationalen Kontext.

Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen des Studiums.

Die Zulassungsbedingungen für das Studium an der Hochschule Koblenz sind im Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz geregelt. Für die Aufnahme des Studiums ist das Abitur/ Fachabitur erforderlich oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung. Hier ein Auszug des betreffenden Paragraphen des Hochschulgesetzes (HochSchG) Rheinland/Pfalz:

§ 65 Allgemeine Zugangsvoraussetzungen.

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind zu dem von ihnen gewählten Hochschulstudium berechtigt, wenn sie die für das Studium erforderliche Qualifikation nachweisen. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind Deutschen gleichgestellt, wenn die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Andere Personen können unter den Voraussetzungen des Satzes 1 eingeschrieben werden, wenn sie die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis nach Satz 1 wird für den Zugang zu einem Studium, das zu dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, grundsätzlich durch den erfolgreichen Abschluss einer auf das Studium vorbereitenden Schulbildung erbracht; zum Studium an einer Universität berechtigt die Hochschulreife, an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften die Hochschulreife oder Fachhochschulreife.

(2) Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben, erhalten damit eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und eine unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Universitäten. Die Fachgebundenheit ist anhand der beruflichen Ausbildung sowie beruflicher und vergleichbarer Tätigkeiten festzustellen. Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben, erhalten damit eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und an Universitäten. Beruflich Qualifizierte haben Anspruch auf eine umfassende Beratung gemäß § 23 durch die Hochschule; die Hochschule kann in der Prüfungsordnung festlegen, dass dem Studium im Falle von beruflich Qualifizierten eine solche Beratung vorauszugehen hat. Das Nähere regelt das fachlich zuständige Ministerium im Einvernehmen mit den Ministerien, deren Geschäftsbereich jeweils unmittelbar betroffen ist, durch Rechtsverordnung; darin kann zur Erprobung neuer Modelle des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte von den Regelungen des Satzes 1 abgewichen werden.

(3) Durch Rechtsverordnung können andere als die in Absatz 1 Satz 4 genannten Schulbildungen als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannt werden. Die Rechtsverordnung erlässt

1.das für das Schul- und Unterrichtswesen zuständige Ministerium für Schulbildungen, auf die das Schulgesetz Anwendung findet, im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium und

2.das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium für Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen, auf die das Schulgesetz keine Anwendung findet, im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen und dem für das Schul- und Unterrichtswesen zuständigen Ministerium.

 

Studiengebühren fallen in Rheinland-Pfalz nur an, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt.

Davon abgesehen ist für jedes Semester ein Semesterbeitrag in Höhe von zur Zeit 281,40 € (inklusive Deutschlandticket) zu erbringen.

Bei Erst- und Neueinschreibung zzgl. einer Studierendenausweisgebühr von 18,00 €.

Die Homepage bietet umfassende Möglichkeiten sich bezüglich des Studiums, dessen Voraussetzungen und Inhalte zu informieren. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, können Sie jederzeit telefonisch Kontakt zur Studienberatung der Hochschule oder zu den Mitarbeiter/innen des Studiengangs aufnehmen.

Für eine Aufnahme in einem höheren Fachsemester ist eine Bewerbung unter https://www.hs-koblenz.de/studieninteressierte/einstieg-ins-studium/informationen-fuer-bewerber mit der Angabe des entsprechenden Fachsemesters erforderlich. Der Bewerbung beizufügen sind bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen.

Das Zulassungsverfahren regelt der Studierendenservice der Hochschule Koblenz. Anfragen bitte an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierendenservice.

Alle Informationen rund um den Hochschulinformationstag, Messen usw. finden Sie im Bereich "Studieninteressierte"

"Open Days 2024- Am Donnerstag, 16.04.2024 am RheinMoselCampus in Koblenz."