Staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge

In einem fakultativen achten Semester haben die Studierenden dieses Studiengangs die Möglichkeit, im Rahmen eines supervidierten Praxissemesters die Staatliche Anerkennung zur staatlich anerkannten Sozialpädagogin/zum staatlich anerkannten Sozialpädagogen zu erhalten. Durch diese supervidierte Praxiseinheit mit anschließendem Kolloquium werden außerdem zusätzlich ECTS-Punkte in einem Umfang von 30 Credits erworben, um die Anschlussmöglichkeit an ein Master-Studium zu erhalten.

Bitte beachten: Die Staatliche Anerkennung zur staatlich anerkannten Sozialpädagogin/zum staatlich anerkannten Sozialpädagogen können nur die Studierenden erwerben, die den Studiengang „Pädagogik der Frühen Kindheit“ an der Hochschule Koblenz absolvieren bzw. absolviert haben. Für Absolventinnen und Absolventen frühpädagogischer Studiengänge an anderen Hochschulen besteht diese Möglichkeit nicht.

 

Wir gratulieren unseren 19 staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zum erfolgreich bestandenen Kolloqium!

Somit konnten wir bereits 311 unserer Studierenden neben dem akademischen Grad Bachelor of Arts auch die Staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge verleihen.