Herzlich Willkommen im Studiengang BABE+

hier geht es zum Studiengang Bildung & Erziehung (dual) mit Studienort Koblenz

BABE+ (hier geht es zum Erklärvideo) steht für „Bachelor of Arts: Bildung & Erziehung+ (dual)“ und ist ein Meilenstein für Österreichs Bildungswesen. BABE+ ist ein dualer Studiengang (Kombination aus praktischer Arbeit und theoretischer Ausbildung auf Hochschulebene in der KIWI-Akademie in Wien), der 7 Semester dauert und mit dem akademischen Grad „Bachelor oft Arts“ abgeschlossen wird.

Allgemeine Informationen

Der Studiengang vermittelt eine wissenschaftliche und praktische Qualifizierung in Bildung und Erziehung und berechtigt zur pädagogischen Arbeit mit Kindern im Alter von 0-12 Jahren in Krippen, Kindergärten und Horten.

Das Studium zeichnet sich durch seine hohen Praxisanteile aus, die von Beginn des Studiums an bei dem Verein Kinder in Wien (KIWI) durchgeführt werden und Praxis und Theorie konsequent miteinander verbinden. Die Präsenzveranstaltungen finden an der KIWI-Akademie in der Regel in vier bis fünf Theorieblöcken pro Semester statt. Die Phasen des Selbststudiums werden über die Online-Plattform OLAT begleitet und unterstützt. Die übrige Zeit befinden sich die Studierenden in der Praxis einer Einrichtung von KIWI und können gemäß Dienstplan eingesetzt werden. 

Der Studiengang Bildung & Erziehung+ (dual) - BABE+ findet in Wien statt und ist durch die Akkreditierungsgesellschaft AHPGS  in Deutschland akkreditiert und bei der AQ Austria gemeldet.

Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung. 

Gemäß § 4 Abs. 4 der § 27-MeldeVO 2019 sind Bildungseinrichtungen verpflichtet, für die Dauer der Gültigkeit der Meldung im Rahmen ihres Außenauftrittes in Österreich schriftlich darauf hinzuweisen, dass im Falle des Widerrufs der Entscheidung über die Meldung durch das Board der AQ Austria der Studiengang/die Studiengänge in Österreich nicht mehr durchgeführt werden darf/dürfen. Die Bildungseinrichtung hat diese Veröffentlichung der AQ Austria umgehend nach Verfahrensabschluss nachzuweisen.

Unter Bezug auf § 19 Abs. 8 HochSchG des Landes Rheinland-Pfalz sowie § 27a, Abs. 1 Z. 5 HS-QSG Österreich, garantiert die Hochschule Koblenz, dass im Falle einer Einstellung des Studienbetriebs in Österreich alle Studierenden ihr Studium beenden können.