Prüfungen

Prüfungspläne Sommersemester 2024

Bildung und Erziehung (BABE)  Prüfungsplan Studienbeginn bis WS23/24

Bildung und Erziehung (BABE) Studienbeginn ab SoSe 24 und Kinder und Jugendhilfe (KJH) Prüfungsplan

Bildungs- u. Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit (BiSo) Prüfungsplan

Pädagogik der Frühen Kindheit (FrühPäd) Prüfungsplan

Die Prüfungspläne für alle anderen Studiengänge folgen in Kürze

Soziale Arbeit (BASA-online)

Soziale Arbeit (SA-P) vorläufige Terminübersicht Klausuren Stand 14.03.2024

M.A. Soziale Arbeit (MAPS)

Die Prüfungs- und Klausurtermine des Studiengangs MAKS können in der Studienkoordination angefragt werden.

Nur für Studierende im Studiengang BiSo

Bitte melden Sie sich grundsätzlich zu allen Prüfungsleistungen (Hausarbeiten und Klausuren), die Sie im aktuellen Semester ablegen möchten, über QIS an:
https://www.rheinahrcampus.de/qisserver/rds?state=user&type=0&category=menu.browse&breadCrumbSource=portal&startpage=portal.vm

Die Prüfungsanmeldung ist ab Semesterbeginn möglich.

Eine Abmeldung von der Prüfungsleistung ist bis zum Tag der Abgabe der Hausarbeit oder dem Klausurtermin möglich. Die Abmeldung erfolgt in QIS über die Funktion Rücktritt.

Die Anmeldung für Klausuren wird mit der Unterschrift in der Anwesenheitsliste  am Tag der Klausur bestätigt – die Prüfungsleistung wird damit gewertet.
Bei Hausarbeiten erfolgt die Bestätigung der Anmeldung durch die Abgabe der Hausarbeit.

Die Noten aller Prüfungsleistungen werden ausschließlich über QIS veröffentlicht. Eine Information über OLAT findet ab sofort nicht mehr statt.

QIS Portal Koblenz

Studierende des Studiengangs Bildungs- und Sozialmanagement (BiSo) nutzen bitte ausschließlich den Zugang über den Server Remagen.

QIS Portal Remagen

Bitte beachten Sie, dass die Bewertung der Arbeiten einige Zeit in Anspruch nehmen kann und sehen Sie von Nachfragen ab.

Wiederholungsprüfungen sind gemäß der Prüfungsordnung im folgenden oder in den beiden folgenden Semestern nachzuholen. Die Regelung, die für Ihren Studiengang gilt, finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung, vgl. PO §18.

Sie werden zu Beginn des jeweiligen Semesters durch das Prüfungsamt pflichtangemeldet (in QIS durch "PFL" gekennzeichnet). Von dieser Prüfung können Sie nicht ohne Grund zurücktreten. Wenn Sie die Prüfung nicht ablegen, gilt die Prüfung als "nicht bestanden".

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über QIS. Das Prüfungsamt versendet nur noch vor dem letzten Versuch eine Informationen über nicht bestandene Prüfungen.

Während des Studiums kann in der Regel einmalig auf Antrag eine Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden. Der Antrag muss vor dem Prüfungsantritt gestellt werden.

Bitte beachten Sie die Regelungen gemäß der Prüfungsordnung, die für Ihren Studiengang gilt, vgl. PO §18 (5).