Rückerstattung des Semesterbeitrages

Sie haben sich exmatrikuliert oder sind von Ihrem Studienplatz vor Studienbeginn zurückgetreten?
Gerne können wir Ihnen Ihren gezahlten Semesterbeitrag zurückerstatten, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung muss vor dem 01.03. (Sommersemester) bzw. vor dem 01.09. (Wintersemester) erfolgt sein.
  • Sie haben Ihren Hochschulausweis noch nicht für das betreffende Semester validiert. 
  • Der Rückerstattungsantrag ist innerhalb eines Monates nach der Exmatrikulation an der Hochschule eingegangen. 


Bitte beachten Sie bei einem Rücktritt vom Studienplatz außerdem folgende Hinweise: 

  • Ihr Rücktritt vom Studienplatz nach Erst- oder Neueinschreibung muss vor dem 01.04. bzw. vor dem 01.10. erfolgt sein.
  • Bei einem Rücktritt des Studienplatzes, nach bereits erfolgter Einschreibung, ist die Hochschule verpflichtet eine Gebühr zu erheben. 
    zulassungsfreier Studiengang: 25,00 €
    zulassungsbeschränkter Studiengang: 45,00 €