Fragen und Antworten

Ja! Unsere Studierendenzahlen steigen stark an, entsprechend nimmt auch der Bedarf an neuen Lehrbeauftragten zu.

Sie müssen Ihr Fach kennen und sowohl theoretische Grundlagen erklären als auch eine praxisbezogene Position vertreten können, also Wissen bewerten und Erfahrungen weitergeben.
Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit als lehrbeauftragte Person ist natürlich einschlägige Fachkenntnis (in der Regel wird dies durch einen Hochschulabschluss belegt) und Berufserfahrung in dem Bereich, den Sie vertreten. Weiterhin sollten Sie Spaß an der Lehre und im Idealfall auch Vorerfahrungen in der Lehre mitbringen.

Nein. Erfahrene Praktiker/innen ohne Doktor-Titel sind uns ebenso willkommen.

Ihre Chancen als dozierende Person sind besser, wenn Sie bereits Lehrerfahrung haben.

Diese kann aus einer Hochschule oder Fachhochschule oder auch aus der betrieblichen Aus- und Weiterbildung stammen.
Eine erfolgreiche Tätigkeit bei freien Seminar- und Konferenzanbietern ist ebenfalls eine wichtige Qualifikation.
Andererseits: Eine breite Lehrerfahrung ist nicht notwendige Voraussetzung, d.h. auch wenn Sie neu im Lehrgeschäft sind, haben Sie Chancen auf einen Lehrauftrag – letztlich entscheiden dies die studiengangsleitenden Personen im Einzelfall.

Reisekosten werden übernommen, wenn die lehrbeauftragte Person nicht am Hochschulort wohnt oder hauptberuflich dort arbeitet. Für diese Fälle werden Reisekosten in Höhe des km-Satzes der aktuellen Fassung des Landesreisekostengesetz RLP gezahlt.

Dieser beläuft sich momentan auf 0,18 € je km. Erstattet werden jedoch nur die kürzeste Distanz zum Wohn- bzw. Arbeitsort! Die Reisekostenübernahme unterliegt einer Verjährungsfrist. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn die Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach der letzten gehaltenen Lehrveranstaltung der Personalabteilung vorliegt.

Die Studiengänge der  Fachbereiche sind als Bachelor-Studiengänge akkreditiert, Lernziele, Lehrmethoden und Lehrinhalte wurden für alle Lehrveranstaltungen in Modulbeschreibungen verbindlich festgelegt. Allerdings lassen die Modulbeschreibungen den lehrbeauftragten Personen auch noch einen Spielraum für eigene Schwerpunktsetzungen. Den inhaltlichen Studienverlauf finden Sie auf unserer Homepage unter dem jeweiligen Studiengang, die genaue Modulbeschreibung erhalten Sie von den studiengangsleitenden Personen.

Wesentlich ist, dass Sie sich vorab über Inhalte, Lernziele, Lehrmethoden, Stundenzahlen und Prüfungsmethoden der Lehrveranstaltung informieren und sich mit Ihren zuständigen studiengangsleitenden Personen im Detail absprechen.
Für Vorlesungen ist in aller Regel ein Foliensatz zu erstellen, der als Grundlage für den Vortrag und die Vor- und Nachbereitung der Studierenden dient. Gegebenenfalls stellen Sie den Studierenden ergänzend noch ein Skript zur Verfügung, mit dessen Hilfe diese die Inhalte noch einmal nachlesen und durcharbeiten können.
Wichtig sind Literaturhinweise, wobei allgemeine Literaturhinweise zu einem Thema bereits in der Modulbeschreibung für eine Lehrveranstaltung enthalten sind. Darüber hinaus sind für Vorlesungen in der Regel Klausuren zu erstellen, die in der Regel - je nach Modulbeschreibung - eine Dauer von 60-90 Minuten haben.

Die Zeitplanung in unseren Veranstaltungen folgt dem in Hochschulen üblichen Rhythmus mit einer Viertelstunde Pause alle 1,5 Stunden.
Eine Stunde Mittagspause ist üblich. Die Pausenzeiten können jedoch in Absprache mit den Studierenden auch variiert werden.

  1. Die Fachbereiche/Abteilungen reichen der Personalabteilung ein bis zwei Monate vor Semesterbeginn die Listen über die Erteilung der Lehraufträge ein.
     
  2. Die Personalabteilung verschickt Anfang des Semesters die Lehraufträge nebst ggfs. Anforderung weiterer Unterlagen an Sie.
     
  3. Sie senden die Empfangsbestätigung / Einverständniserklärung mit ggfs. weiteren angeforderten Unterlagen bis zum angegebenen Termin  zur zuständigen Personalstelle zurück
     
  4. Sie halten Ihre Lehrstunden während der Vorlesungszeit.
     
  5. Nach der letzten gehaltenen Lehrveranstaltung reichen Sie Ihre Einzelstundennachweise (Abrechnung) und auch Aufwandsentschädigungen beim Fachbereich ein.
     
  6. Der Fachbereich kontrolliert die Abrechnung der Stunden auf die sachliche Richtigkeit und leitet anschließend den Einzelstundennachweis an die Personalabteilung weiter.
     
  7. Die Personalabteilung bearbeitet den Einzelstundennachweis und weist das Landesamt für Finanzen (LfF) zur Auszahlung an.

Die Auszahlung erfolgt jeweils am Monatsende für den laufenden Monat auf ein von Ihnen eingerichtetes Konto innerhalb eines Mitgliedsstaates der EU.

Voraussetzung ist, dass alle für die Vergütungszahlung erforderlichen Unterlagen bis zum 10. eines Monats bei der gehaltzahlenden Stelle, Landesamt für Finanzen  (LfF) in Koblenz, vorliegen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Abrechnungsunterlagen frühzeitig bei Ihrem zuständigen Fachbereich einreichen, damit dieser die Abrechnung der Stunden kontrollieren kann und mit sachlicher Richtigkeit an die Personalstelle weiterleitet, die das LfF zur Auszahlung anweisen wird.

Später eingehende Abrechnungsunterlagen führen zu einer Vergütungszahlung im folgenden Kalendermonat.

Aus technischen Gründen können vom LfF Koblenz keine zusätzlichen Stichtage und Zahltage eingerichtet werden.

Ansprechpartner für lehrbeauftragte Personen sind zum einen die studiengangsleitenden Personen der Hochschule bzw. die jeweiligen Sekretariate.
Zum anderen können Sie aber auch über unsere zentrale E-Mail-Adresse Lehrbeauftragte Kontakt zu uns aufnehmen.