Spielende Kinder mit Aufsichtsperson

Beschäftigte mit Kind/ern

Die Vereinbarkeit von Beruf und Kindern stellt Familien oft vor besondere Herausforderungen. Die Hochschule Koblenz bietet ihren Beschäftigten vielfältige Möglichkeiten, um ihren Arbeitsalltag mit ihrem Familienleben in Einklang zu bringen.

Als Teil der Hochschulphilosophie sind familienbewusste Personalpolitik und familiengerechte Gestaltung der Studienbedingungen in der Organisation und in Instrumenten der Hochschule systematisch verankert.

Durch die enge Zusammenarbeit der Abteilung für Chancengleichheit und Antidiskriminierung mit den jeweiligen Ausschüssen der Studierendengemeinschaft, der Personalentwicklung und der Personalvertretung, dem Studierendenwerk und den Kooperationspartnern außerhalb der Hochschule, werden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie vertieft, optimiert und weiterentwickelt.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich an Anja Kriete.

Angebote & Maßnahmen an der Hochschule Koblenz / Vereinbarkeit Familie und Beruf

  • Beratung zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie und zu Pflegefragen.
  • Möglichkeit des mobilen Arbeitens: in der Regel bis zu 40 % der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.
  • Gleitzeit: in der Regel flexible Arbeitszeit ohne Kernzeiten in einem Zeitrahmen von 06:00 - 20:00 Uhr. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit können unter der Berücksichtigung von dienstlichen Belangen (z.B. Servicezeiten) selbst bestimmt werden.
  • Jährliche Regelarbeitszeit kann bis höchstens 100 Stunden über- und bis minus 20 Stunden unterschritten werden.
  • Beschäftigte mit zu pflegenden Angehörigen können aus wichtigem Grund bis zu 80 Minusarbeitsstunden ohne besondere Antragstellung ansammeln.
  • Darüber hinaus gehende Regelungen sind in Ausnahmefällen (z.B. Überbrückung von Ferienzeiten) in Absprache mit den Beschäftigten, der Organisationseinheit, dem Präsidium und dem örtlichen Personalrat möglich.
  • Arbeitsfrei am 24. und 31. Dezember.
  • Berücksichtigung der familiären Situation bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und -inhalten.
  • Familienfreundliche Regelungen zu Sitzungen von Gremien.
  • Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen bei Terminabsprachen.
  • Grundsätzliche Gleichberechtigung von Beschäftigten oder Bewerbern und Bewerberinnen mit Familienpflichten.
  • Vollzeitstellen werden in der Regel auch in Teilzeit angeboten und ausgeschrieben.
  • Möglichkeiten zur Arbeitszeitreduzierung, wenn ein Kind unter 18 Jahren oder ein nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger betreut oder gepflegt wird.
  • Bezahlte Arbeitsbefreiungen zu unterschiedlichen Anlässen nach § 29 TV-L.
  • Für Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten sollen Qualifizierungsmaßnahmen so angeboten werden, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme nach § 5 TV-L ermöglicht wird.
  • Möglichkeit des unentgeltlichen Sonderurlaubs für die Betreuung von Kindern und die Pflege von Angehörigen nach § 28 TV-L.

Die Personalabteilung gibt Auskunft zu Möglichkeiten im Rahmen einer Qualifizierungsbefristung nach § 2 I WissZeitVG:

  • Verlängerung der Befristungsdauer nach § 2 Abs. 1 WisszeitVG möglich, wenn ein oder mehrere Kinder betreut werden. Die Verlängerung beträgt zwei Jahre je Kind. Die Verlängerung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch.
  • Verlängerung der Befristungsdauer nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG u. a. für die Zeiten einer Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem BEEG, und Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, § Abs. 1 Nr. 3 und § 16 Mutterschutzgesetz in dem Umfang, in dem eine Erwerbstätigkeit nicht erfolgt.
  • Verlängerung der Befristungsdauer nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG u. a. für die Zeiten einer Beurlaubung oder einer Ermäßigung der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren, auch wenn hinsichtlich des Kindes die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG vorliegen, oder pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger gewährt worden sind.

Selbstlernmodule

Selbstlernmodul Mutterschutz für Mitarbeitende

In diesem Selbstlernmodul wollen wir Ihnen die Grundlagen des Mutterschutzes erläutern. Die verschiedenen Kapitel enthalten Informationen zum Umgang mit einer Schwangerschaft, zu gesetzlichen Regelungen, zu Hilfe und Unterstützung sowie zu Ihren Ansprechpartner*innen an der Hochschule.

Das Selbstlernmodul (Kurs: Mutterschutz Mitarbeitende) finden Sie auf OLAT und ist frei zugänglich. Hier finden Sie den Link.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und viel Erfolg!

Selbstlernmodul Familienservice der Hochschule Koblenz

Des Weiteren bieten wir auch ein Selbstlernmodul zum Thema Familienservice der Hochschule Koblenz mit allen Informationen auf einen Blick an. Sie finden ihn auf OLAT und ist frei zugänglich.

Kontakt

Downloads und Links

  • Gleichstellungs- und Frauenförderplan (Download PDF)
  • Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Teilzeit
  • Personalrat HS Koblenz
  • Die Bundesstiftung Mutter und Kind des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Anliegen, dass möglichst alle Frauen die Veränderungen durch ein Kind positiv erleben und sich auf ihr Kind freuen können.
  • Das Bundesversicherungsamt informiert auf seiner Seite über Mutterschaftsgeld.
  • Allgemeine Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Über das neue ElterngeldPlus können Sie sich auf der gleichnamigen Seite informieren. Dort finden Sie auch vereschiedene Broschüren und einen Link zum Elterngeldrechner.
  • Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Homepage über Finanzielle Leistungen für Familien und Kinder wie Kindergeld und Kinderzuschlag.
  • Mit dem Internetangebot Finanzielle Hilfen für Frauen bietet das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz eine Datenbank mit über insgesamt rund 230 Förderprogramme der EU, des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz, der Agentur für Arbeit sowie von Banken und Stiftungen. 
  • Allgemeine Informationen über Sozialleistungen finden Sie auf der Seite des Vereins für soziales Leben e.V.

Der Notmütterdienst hilft Familien in Notsituationen mit flexiblen Betreuungsangeboten zu Hause – von der Kinder- bis zur Seniorenbetreuung.

Der Familienservice Mittelrhein (Facebook) ist ein Dienstleister der Region, der kurfristigund unbürokratisch Aufgaben in Familien übernimmt. Dazu gehören:

  • Kinderbetreuung
  • Haushaltshilfe
  • Seniorendienstleistungen

Der Service steht Ihnen 24 h an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung.