Verschweigen – Verurteilen: Eine Ausstellung zur Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Liebe in Rheinland-Pfalz vom 5. bis 26. Juli

24.06.2019

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KOBLENZ. In 72 Ländern der Welt ist Homosexualität heute noch strafbar. Deutschland gehört nicht dazu, hier können Schwule und Lesben ihre Liebe offen zeigen. Doch dies war nicht immer so: Vom 5. bis 26. Juli zeigt die Ausstellung „Verschweigen – Verurteilen“ im Historischen Rathaussaal der Stadt Koblenz eindrucksvoll die strafrechtliche Verfolgung von schwulen Männern und die Diskriminierung lesbischer Frauen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 1946 bis 1973. Die gemeinsame Veranstaltung der Stadt Koblenz und der Hochschule Koblenz in Kooperation mit der AStA der Universität Koblenz und dem Verein zur Förderung des Koblenzer CSD e.V. wird am 5. Juli ab 17 Uhr mit einer Vernissage eröffnet.

Die Ausstellung ,,Verschweigen – Verurteilen‘‘ des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz ist Resultat der Bemühungen um Aufarbeitung und Aufklärung. Sie präsentiert die Ergebnisse der Forschungsarbeiten über die Verfolgung von Homosexualität in Rheinland-Pfalz in der Zeit von 1946 bis 1973. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das eine solche Forschung in Auftrag gegeben hat. Das Institut für Zeitgeschichte München-Berlin und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld haben die Forschungsarbeiten im Auftrag des rheinland-pfälzischen Familienministeriums durchgeführt. Verfasst haben den Forschungsbericht Dr. Kirsten Plötz und Dr. Günter Grau.

,,Vieles ist nicht oder nur schwer darstellbar, da aus dieser Zeit nur wenige Berichte von Zeitzeug*innen vorliegen. Allerdings erklärte sich ein Zeitzeuge dazu bereit, über seine Erfahrungen zu sprechen und diese publik zu machen”, berichtet Dr. Kirsten Plötz. ,,Die Ausstellung stellt einen wichtigen Schritt dar, das geschehene Unrecht sichtbar zu machen und Betroffene zu ermutigen, von ihrem Recht auf Entschädigung Gebrauch zu machen.“

Auch nachdem die nationalsozialistische Diktatur endete, blieb männliche Homosexualität mit den 1935 drastisch verschärften Strafbestimmungen des § 175 StGB und des im Nationalsozialismus eingeführten § 175a StGB verboten. Auf dieser Rechtsgrundlage wurden bis 1969 ca. 50.000 Männer verurteilt. Im Jahr 1969 wurde der § 175 zum ersten Mal in der Bundesrepublik geändert. Homosexualität unter erwachsenen Männern über 21 Jahren war nun keine Straftat mehr. 1973 wurde das Alter auf 18 Jahre herabgesetzt. Im Jahr 1994 wurde der § 175 StGB aufgehoben. Der rheinland-pfälzische Landtag entschuldige sich am 13. Dezember 2012 bei den Opfern und beschloss einstimmig mit den Stimmen der damals im Parlament vertretenen Parteien, sich der Vergangenheit zu stellen. Am 22. Juli 2017 trat ein Gesetz in Kraft, das die strafrechtliche Rehabilitation der verurteilten Personen zum Ziel hat. Das Gesetz soll den über 50.000 Verurteilten den Strafmakel nehmen und für erfahrenes Leid entschädigen.

Die Pressemitteilung wurde gemeinsam mit Studierenden des Fachbereiches Sozialwissenschaften, Modul 15, Soziale Bewegungen und Selbstorganisation, Hochschule Koblenz, Lehrender P.-E. Jansen, M.A. Philosophie erstellt.