Verfallszeitpunkt von Urlaub (Änderung der Urlaubsordnung)
Am 09. Mai 2017 ist die 13. Landesverordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung vom 02. Mai 2017 in Kraft getreten. Mit dieser Änderungsverordnung wurde der in § 11 Abs. 1 der Urlaubsverordnung geregelte regelmäßige Verfallszeitpunkt für Urlaub vom 30. September auf den 31. Oktober des Folgejahres verlegt.
Die Änderung findet erstmals auf den Verfallzeitpunkt des laufenden Kalenderjahres Anwendung. Resturlaub aus dem Jahr 2016 verfällt damit zum 31. Oktober 2017.
eingestellt am 26.09.2017
Aktuelles des örtlichen Personalrates
Der Vorstand des örtlichen Personalrats setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Wolfgang Brenner
1. stellvertretende Vorsitzende: Claudia Reime
2. stellvertretender Vorsitzender: Reinhard Alsbach
weitere Vorstandsmitglieder: Ellen Volk und Tanja Zens
Sprechzeiten am RheinMoselCampus: nach Vereinbarung in Raum H U20
Sprechzeiten am RheinAhrCampus: nach Vereinbarung
Sprechzeiten am WesterwaldCampus: nach Vereinbarung
Letzte Änderung: 19.06.2017