Vertragliches

Ablauf

Die Fachbereiche reichen der Personalabteilung ein bis zwei Monate vor Semesterbeginn die Listen über die Erteilung der Lehraufträge ein. (Neue Lehraufträge können nur gegen Vorlage der Qualifikationsnachweisen bearbeitet werden.)

Die Personalabteilung verschickt Anfang des Semesters die Lehraufträge.

Die Lehrbeauftragten halten ihre Lehrstunden während der Vorlesungszeit.

Nach der letzten gehaltenen Lehrveranstaltung reichen die Lehrbeauftragten ihre Einzelstundennachweise (Abrechnung) im Fachbereich ein.

Der Fachbereich kontrolliert die Abrechnung der Stunden auf die sachliche Richtigkeit und leitet anschließend den Einzelstundennachweis an die Personalabteilung weiter.

Die Personalabteilung bearbeitet den Einzelstundennachweis und weist das Landesamt für Finanzen (LfF) zur Auszahlung an.

Wichtige Informationen

§ 63 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder Abs. 4 sowie § 44 Abs. 2 HochSchG RLP

Status

selbstständig tätig, keine Beschäftigten der Hochschule

Vergütung

Je nach Qualifikation und Fachdisziplin im Rahmen der Richtlinien der Hochschulleitung.

Max. Stundenzahl

grundsätzlich bis zu 6 SWS

Eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht einer Lehreinheit von 45 Minuten.

Die Vorlesungszeit im jeweiligen Semester erstreckt sich über 15 Wochen.

Abrechnung

Die abgehaltenen Lehrstunden werden anhand eines Einzelstundennachweises über das Landesamt für Finanzen (LfF) abgerechnet.
Dazu reichen die Lehrbeauftragten nach der letzten gehaltenen Lehrstunde den ausgefüllten Einzelstundennachweis und ggfs. den Antrag auf zusätzliche Aufwendungen im Fachbereichssekretariat ein. Dort wird die sachliche Richtigkeit festgestellt und die Abrechnung an die Personalabteilung weitergeleitet zur Prüfung und Auszahlung über das LfF.

Reisekosten

Die Zahlung von Reisekosten richtet sich nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG) RLP. Kosten werden nur übernommen, wenn der/ die Lehrbeauftragte nicht am Hochschulort wohnt oder hauptberuflich dort arbeitet.

Reisekosten für  öffentliche Verkehrsmittel unter Berücksichtigung von Ermäßigungen werden gegen Nachweis erstattet. Fahrtkosten mit dem privaten Pkw in Höhe eines km-Satzes von 0,18 € je gefahrenem Kilometer.

Erstattet wird die kürzeste Distanz vom Wohn- bzw. Arbeitsort.
Die Reisekostenübernahme unterliegt einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach der letzten gehaltenen Lehrveranstaltung (Eingangsdatum bei der Personalabteilung).

 

Stand: März 2023