Berufungsvoraussetzungen

Formale Voraussetzungen:

Die formalen Voraussetzungen für eine Berufung auf eine Professur sind im Hochschulgesetz der Länder geregelt. (vgl. hierzu HochSchG, § 49)

In der Regel gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium
  • die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit; in der Regel nachgewiesen durch eine Promotion bzw. durch promotionsadäquate wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen (z.B. durch einschlägige Veröffentlichungen, herausragende Projekte, erhaltene Preise, Wettbewerbe, Ausstellungen etc.)
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nach Abschluss des Studiums, davon mindestens drei Jahre außerhalb einer Hochschule auf einem Gebiet das der fachlichen Ausschreibung entspricht
  • pädagogische Eignung, in der Regel nachgewiesen durch Erfahrung in Lehre und Ausbildung

Neben diesen zwingenden im Hochschulgesetz genannten Voraussetzungen wird an vielen Hochschulen zudem der Quantität und Qualität der wissenschaftlichen Publikationen große Bedeutung beigemessen. Hier sind die fächerspezifische Publikationskultur wie auch anwendungsorientierte Anforderungen zu beachten. Bei der Bewerbung sollte dargestellt werden, dass bis zum Antritt der Professur alle Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind. Da Berufungsverfahren einige Monate dauern, kann dies berücksichtigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Professur vorübergehend zur Vertretung oder Verwaltung besetzt werden mit der Auflage, in diesem Zeitraum das nicht erfüllte Kriterium nachzuholen.

Fachliche Voraussetzungen:

Neben den formalen ist die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen entscheidend für eine erfolgreiche Bewerbung. Allerdings wird gerade diese selten idealtypisch erfüllt. Um sich ein klares Bild von den fachlichen Anforderungen zu machen oder um mögliche Unklarheiten zu klären, sollte man nicht scheuen, die bzw. den normalerweise in einer Ausschreibung aufgeführten fachliche_n Ansprechpartner_in zu kontaktieren. Ebenfalls kann man sich bei der Gleichstellungsbeauftragen der Hochschule über die Ausschreibung informieren. 

weitere mögliche Auswahlkriterien:

Neben den formalen wie auch fachlichen Voraussetzungen, die die fachlichen und pädagogischen Kompetenzanforderungen beschreiben, werden weitere Kompetenzen erwartet. Je nach Ausgestaltung der Professur wird auf unterschiedliche Kompetenzen mehr oder weniger Wert gelegt. Besonders wichtig ist allerdings immer die soziale Kompetenz der zukünftigen Professorin bzw. des zukünftigen Professors.

Weitere immer wieder gefragte Kompetenzen setzten sich mit den folgenden Fähigkeiten auseinander:

  • Kooperationskompetenz
  • Strategische Kompetenz
  • Kommunikationskompetenz
  • Führungskompetenz
  • Management-Kompetenz
  • Unternehmerische Kompetenz
  • Organisationskompetenz
  • Ethische Kompetenz
  • Selbstentwicklungskompetenz

Hier gibt es jedoch keine abschließende Liste, sondern die Ausgestaltung der Professur ist entscheidend. Für Informationen hierzu ist auch hier das Gespräch mit der fachlichen Ansprechpartnerin/dem fachlichen Ansprechpartner auf der Ausschreibung oder der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule empfohlen.