Prüfungsausschuss

Prüfungsamt WiSo

Wichtig zu wissen

Der Prüfungsausschuss ist u.a. für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnungen eingehalten werden und gibt Anregungen zur Reform von Prüfungsordnungen.


Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen oder Professoren, einem studentischen Mitglied sowie einem Mitglied aus der Gruppe Mitarbeiter/in/ Assistent/in/ Lehrkraft.


Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, ausgenommen das studentische Mitglied mit einer Amtszeit von einem Jahr.


Der Prüfungsausschusses tagt in einem Abstand von ca. 4-6 Wochen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Vorsitzender des Prüfungsausschusses:
Prof. Dr. Michael Langenbahn
langenbahn

Sonstiges Mitglied:
Nicole Dedenbach (Wiss. Mitarbeiterin)
dedenbach

Mitglied des Prüfungsausschusses:
Prof. Dr. Hugo Grote
grote

Studentisches Mitglied:
Luca Dötsch
ldoetsch

Mitglied des Prüfungsausschusses:
Prof. Dr. Michael Sommer
sommer

So funktioniert´s

  • Sie haben einen besonderen Fall, der sich mit dem Dozenten/ der Dozentin nicht klären lässt.
  • Verfassen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss mit Angabe Ihres Namens, Matrikelnummer und Ihrem Anliegen.
  • Der Antrag sollte beinhalten, WAS Sie anstreben und WARUM Sie dies anstreben.
  • Richten Sie den Antrag per E-Mail an das Prüfungsamt.

Beschlüsse des Prüfungsausschusses/Fachbereichsrates

Beschluss-Sammlung

Die bisher geltenden Härtefallregularien wurden in der Prüfungsausschusssitzung am 07.10.2015 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Stellung eines Härtefallantrages ist jedoch weiterhin möglich und ist durch die jeweils geltenden Prüfungsordnungen ausreichend geregelt.