Informationen für BAföG-Beziehende

Wichtig zu wissen

BAföG-Teilerlass nach §18b Abs. 2 BAföG

Der BAföG-Teilerlass wurde zum 01.01.2013 eingestellt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bundesverwaltungsamt.


Bescheinigung nach §48 BAföG

Die üblichen Leistungen in den Bachelor-Studiengängen können als erbracht bescheinigt werden, wenn eine gewisse ECTS-Punktzahl erreicht ist. Falls die üblichen Leistungen aus Krankheitsgründen nicht erbracht werden konnten, fällt dieser Aspekt in die Zuständigkeit des BAföG-Amtes. Das Prüfungsamt kann ausschließlich die vorliegenden Leistungen bescheinigen.

Bachelor

  • bis zum Ende des 3. Fachsemesters: 60 ECTS
  • bis zum Ende des 4. Fachsemesters: 90 ECTS
  • bis zum Ende des 5. Fachsemesters: 120 ECTS

So funktioniert´s

Sie laden sich das BAföG Formblatt Nr. 5 herunter und füllen es mit Ihren eigenen Angaben aus (obere Hälfte).


Sie leiten das vorausgefüllte Formblatt Nr. 5 an das Prüfungsamt, gern per E-Mail weiter, mit der Bitte um Vervollständigung.


Sobald Sie das Formblatt vom Prüfungsamt zurückerhalten haben, senden Sie es an das BAföG-Amt z.Hd. Frau Schaerer. Achten Sie auf die Fristen (30.06. / 31.12.)!

FAQ

Zunächst senden Sie dem Prüfungsamt per E-Mail Ihr bereits vorausgefülltes Formblatt Nr. 5 zu. Sobald Sie das vom Prüfungsamt ausgefüllte Formular zuückerhalten, können Sie dieses an das BAföG-Amt weiterleiten.

Das Formular "Anrechnungsbescheinigung - zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung" wird noch durch das Prüfungsamt für Sie ausgefüllt (bei Bedarf). Sollten Sie Ihr Studium im Ausland fortsetzen, sind wir Ihnen gern beim Ausfüllen von Formblatt 6 (letzter Teil) behilflich.