Allgemeines

Grundsätzliches

  • Damit Sie als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft eingesetzt werden können, ist die aktuelle Einschreibung an einer deutschen Hochschule / Universität Voraussetzung.
     
  • Bei jeder Personalmaßnahme haben studentische / wissenschaftliche Hilfskräfte die Möglichkeit die Mitbestimmung des örtlichen Personalrats zu beantragen. Wünschen Sie dies, geben Sie bitte rechtzeitig den Antrag auf Mitbestimmung des Personalrats in der Fachabteilung ab.
     
  • Bei Arbeitsverträgen, unabhängig von Neueinstellung oder Vertragsverlängerung, mit studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften muss der Arbeitsvertrag VOR Vertragsbeginn von Ihnen unterschrieben werden, damit ein gültiger befristeter Arbeitsvertrag vorliegt.
     
  • Die Verträge können nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Um Regressansprüche zu vermeiden, dürfen Sie als studentische / wissenschaftliche Hilfskraft nicht ohne rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag arbeiten.
     
  • Es ist daher zwingend notwendig, dass der entsprechende Antrag mit aktueller Studienbescheinigung rechtzeitig mindestens zwei Wochen vor Vertragsbeginn bei der jeweiligen dem Standort zuständigen Personalstelle eingereicht wird.
     
  • Der digitale Einstellungsantrag kann vom Fachbereich/ -abteilung ausgefüllt und der Personalabteilung zugemailt werden.
     
  • Die Einstellung erfolgt grundsätzlich zum Monatsanfang oder -mitte bzw. zum Wochenbeginn. Falls zu bestimmten Anlässen Tagesverträge benötigt werden, führen Sie bzw. die antragstellende Abteilung Rücksprache mit der Personalabteilung: HiWis
    oder an eine der sachbearbeitenden Personen im rechten Feld
     
  • Ein Vertrag bzw. mehrere gleichzeitig laufende Verträge dürfen insgesamt 19 Wochenstunden nicht überschreiten.
     
  • Fehlende Unterlagen Ihrerseits können zu einer Verzögerung im Ablauf und in der Gehaltsauszahlung führen. 
     
  • Sollte sich die Arbeitszeit während des laufenden Vertrages ändern, wird ein Änderungsvertrag geschlossen. Der Fachbereich /-abteilung füllt den digitalen Antrag auf Arbeitszeitänderung aus und schickt ihn mind. zwei Wochen vor Vertragsbeginn der Personalabteilung per Mail zu.

 

Änderungen sind Ihrerseits immer rechtzeitig mitzuteilen.

  • dem Landesamt für Finanzen: Bankverbindung
  • der Personalabteilung:
  1. Änderung des Familiennamens (z.B. bei Eheschließung)
  2. Änderung der Adresse
  3. ein bestandener Abschluss nebst Urkunde in Kopie
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