Zulassungsvoraussetzungen
Folgende Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang "Pädagogik der Frühen Kindheit" müssen berücksichtigt werden:
- allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und
- abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher und
- Nachweis einer einschlägigen studienbegleitenden Berufstätigkeit im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Woche in einer Einrichtung der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung oder ersatzweise der Nachweis eines studienbegleitenden berufspraktischen Zugangs zu einer entsprechenden Einrichtung.
- Deutschkentnisse auf C1 Level
Informationen zum Hochschulzugang – Rheinland-Pfalz - insb. für staatl. anerkannte Erzieherinnen und Erzieher
Das Land Rheinland-Pfalz hat zum 01. September 2010 den Hochschulzugang neu geregelt. Grundsätzlich erhalten folgende Personengruppen in Rheinland-Pfalz einen Hochschulzugang an die Fachhochschule:
- Hochschulreife oder Fachhochschulreife: Abitur oder Fachabitur oder Berufsausbildung mit Zusatzqualifikation gem. den entsprechenden Verordnungen oder
- Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Abschlussnote mindestens 2,5 oder besser) und zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit.
Da die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung mit staatlicher Anerkennung unabhängig des Bundeslandes der Meisterausbildung gleichgestellt ist, entfällt bei dieser Art der beruflichen Qualifikation das qualifizierte Ergebnis, wie auch die zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit. D.h. eine staatlich anerkannte Erzieherin oder ein staatlich anerkannter Erzieher erhält in Rheinland-Pfalz einen unmittelbaren Hochschulzugang an alle Hochschulen des Landes.