Covid-19 / Coronavirus
Informationen zum Umgang mit der Pandemie
Die Hochschule Koblenz möchte ihre Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten auf dieser Seite kontinuierlich über Maßnahmen und Hinweise in Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) informieren und auf dem Laufenden halten.
Diese Informationen und FAQs werden ständig nach aktueller Lage und nach Informationsstand ergänzt und/oder angepasst.
Diese Seite wird in kurzen Abständen aktualisiert. Bitte achten Sie auf das Änderungsdatum zu Beginn einer jeden einzelnen Mitteilung!
Aktuelle Informationen
Die Corona-Maßnahmen sind ab dem 01.03. alle aufgehoben. Es gibt auch keine Maskenpflicht für infizierte Personen mehr, auch nicht bei Teilnahmen an Prüfungen.
Mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur 34. Coronabekämpfungsverordnung vom 29.11.2022 sowie der Landesverordnung zu Schutzmaßnahmen vom 24.11.2022 wurde u. a. die Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufgehoben. An die Stelle der Isolationspflicht tritt eine durchgehende Maskenpflicht (FFP-2 oder medizinische Maske) für mindestens fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung (nähere Erläuterungen siehe Rundschreiben Nr. 6/2022). Vor diesem Hintergrund ist bei der Teilnahme an Prüfungen im WiSe 2022/23 Folgendes zu beachten: Studierende, die positiv getestet sind, können an Prüfungen teilnehmen. Dabei haben sie die Pflicht, durchgehend eine FFP-2-Maske zu tragen. Von Seiten der Prüfungsorganisation wird sichergestellt, dass die Sitzplätze für diesen Personenkreis einen Abstand von mindestens 2 Metern zu den anderen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern aufweisen.
Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit hat mit einer Pressemitteilung vom 23.11.2022 die Aufhebung der Isolationspflicht für das Land Rheinland-Pfalz angekündigt. Personen, die positiv getestet werden, müssen sich ab Samstag, 26.11.2022, nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben. An die Stelle der Isolationspflicht tritt eine durchgehende Maskenpflicht (FFP-2 oder medizinische Maske) für mindestens fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung. Das bedeutet, dass an der Hochschule auch in Büroräumen am Arbeitsplatz, in den Hörsälen und in der Mensa eine Maskenpflicht für positiv getestete Personen besteht. Ein Besuch in der Mensa ist demnach faktisch nicht möglich. Die Isolationspflicht richtet sich nach dem Heimatbundesland. Das heißt, wenn am Wohnort weiterhin die Isolationspflicht gilt, ist dieser nachzukommen.
Das Präsidium hat beschlossen, die aktuell noch in den öffentlichen Bereichen und Lehrveranstaltungen der Hochschule geltende Maskenpflicht zum 30. Mai 2022 aufzuheben. Aus Gründen des Eigen- und Fremdschutzes wird das Tragen einer Maske in (Lehr)Veranstaltungen in geschlossenen Räumen aber weiterhin empfohlen.
Informieren Sie sich zu speziellen Fragen der Hochschule Koblenz bitte nur hier oder rufen Sie im Präsidialbüro oder in Ihrem Fachbereich an.
Sollten Sie eine individuelle Fragestellung haben, die Ihren Studiengang betrifft, beispielsweise im Kontext einer Prüfung, so wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihre Professorin oder Ihren Professor, an die Studiengangsleitung, an den für Sie zuständigen Fachbereich oder an die Prüfungsämter.
Kontakt
Weitere Informationen
Für weitere Fragen, die den allgemeinen Umgang mit dem Coronavirus betreffen, stehen wir gerne zur Verfügung.
Allgemeine Informationen
Zum Schutz vor einer Ansteckung wird für alle Personen an der Hochschule das Tragen einer Maske (FFP2 oder medizinische Maske) in Innenräumen, insbesondere auf den Fluren, in Besprechungsräumen, Seminarräumen und Hörsälen empfohlen, da im Falle einer Infektion keine Isolationspflicht mehr besteht.
Eine Meldung ist nicht mehr erforderlich.
Die Abstandsregelungen wurden zum 20.03.2022 aufgehoben, so dass für die Veranstaltungsräume keine Belegungsbeschränkungen mehr bestehen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Poolräume der Rechenzentren und die Bibliotheken.
Bitte orientieren Sie sich immer zunächst auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html). Das RKI empfiehlt Menschen, die Symptome aufweisen und die zuvor in einem Gebiet waren, in dem Covid19-Fälle vorkommen, oder die Kontakt zu jemandem hatten, bei dem das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, einen Arzt anzurufen oder sich beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 Ganz wichtig: Melden Sie sich unbedingt telefonisch vorher an, bevor Sie einen Arzt aufsuchen. So schützen Sie sich und andere. Hinweis: Die Isolationspflicht für positiv Getestete gilt in Rheinland-Pfalz nicht mehr. Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, beachten Sie bitte auch die dort geltenden Regelungen.
Infos speziell für Studierende
Studierende, die positiv getestet sind, dürfen an Prüfungen teilnehmen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist dabei keine Pflicht, wird aber empfohlen.
Sollte Ihr Testergebnis positiv ausfallen und Sie haben keine oder nur leichte Symptome, so steht Ihnen die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Hochschule frei. Im Sinne der Eigenverantwortung empfehlen wir jedoch auch hier, möglichst nicht an die Hochschule zu kommen. Bei stärkeren Symptomen sollten Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt kontaktieren und Ihre Erkrankung zuhause auskurieren.
Studierende, die durch Vorerkrankungen unter einem geschwächten Gesundheitszustand leiden oder sich in einer Langzeitbehandlung befinden, deren Immunsystem angegriffen ist o.ä., wenden sich bitte direkt an ihr Dekanat, um die aktuelle Situation im Einzelfall zu besprechen und individuelle Lösungen zu finden.
Die Bundesregierung informiert über den aktuellen Stand zum Coronavirus auf verschiedenen Kanälen und in verschiedenen Sprachen unter dem folgenden Link:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/amt-und-aufgaben/corona-virus-1730818
Inhalte speziell für Beschäftigte
Alle Hinweise für Beschäftige wurde zur Förderung der Übersichtlichkeit in Intranet verschoben.
Der Link lautet https://intranet.hs-koblenz.de/organisation/covid-19-/-coronavirus
Weiterführende Informationen
Für Rheinland-Pfalz
Infos des Landes Rheinland-Pfalz https://mwg.rlp.de/de/startseite/
Infos der Stadt Koblenz: https://www.koblenz.de/leben-in-koblenz/gesundheit/coronavirus/
und des Kreises Mayen-Koblenz: https://www.kvmyk.de/kv_myk/Corona/
Für den RheinAhrCampus
Infos des Landkreises Ahrweiler: Remagen https://kreis-ahrweiler.de/spezial/wichtige-informationen-zum-coronavirus/
Für den WesterWaldCampus
Infos des Westerwaldkreises: https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles-detailansicht/gesundheitsamt-informiert.html