Zugangsvoraussetzungen

Für das Bachelor- und Masterstudium in den technischen Fachrichtungen gibt es derzeit keine Zulassungsbeschränkungen.

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder eine abgeschlossene einschlägige Techniker- oder Meisterausbildung oder der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung mit anschließend mindestens zweijähriger Berufserfahrung.

Es ist ein berufliches Praktikum von 12 Wochen im Arbeitsspektrum der beruflichen Fachrichtung bis spätestens zum Ende des 4. Semesters nachzuweisen. Einschlägige abgeschlossene Berufsausbildungen wie Maurer, Schreiner, Elektroniker, Industriemechaniker etc. können gleichwertig anerkannt werden.

Bewerber, die über ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium (z.B. Bauingenieurwesen, Architektur, Elektrotechnik oder Maschinenbau) verfügen, können eine Antrag über die Anerkennung des beruflichen Fachs stellen.

  • Die Einschreibung erfolgt im Studierendensekretariat der Universität Koblenz.
  • Antragsfrist für das Wintersemester: 15 Juli
  • Antragsfrist für das Sommersemester: 15. Januar