Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zum Studium an Hochschulen in Rheinland-Pfalz entsprechend §65 HochSchG müssen erfüllt sein.

  • Es werden Personen zugelassen, die die allgemeine Hochschulreife oder die fachbezogene Hochschulreife nachweisen können.
  • Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen.
  • Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen und an Universitäten.

Ein Vorpraktikum entfällt.

Des Weiteren werden eine „Kooperationsvereinbarung“ zwischen Arbeitgeber und Hochschule, als auch ein „Vertrag zur Durchführung des berufsintegrierten Studiengangs“ zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefordert. Beides wird seitens der Hochschule auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Der „Vertrag zur Durchführung des berufsintegrierten Studiengangs“ ist als Mustervertrag zu verstehen. Die endgültige Ausgestaltung des Vertrags obliegt den Arbeitgebern und den zukünftigen Studierenden.

Außerdem wird eine fortwährend bestehende fachlich qualifizierte Beschäftigung aus dem Bauwesen bei einem Kooperationspartner der Hochschule für eine Aufnahme des Studiums vorausgesetzt. Der Beschäftigungsumfang muss hierbei mindestens 50% einer Vollzeitstelle betragen. Kooperationspartner der Hochschule ist ein Unternehmen, welches eine Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule Koblenz für diesen Studiengang unterzeichnet hat.