Studierendenservice

Studierendenservice

Herzlich willkommen beim Studierendenservice. Bei uns erhalten Sie Informationen zu den Themen Bewerbung und Einschreibung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen jeweils einen Fachbereich.

Darüber hinaus liefern wir alle Informationen rund um Ihr Studium wie z.B. Beurlaubungen, Rückmeldung zum Studium, Namensänderung, Exmatrikulation, Studiengangwechsel und Termine und Fristen. Die jeweiligen Formulare finden Sie ebenfalls auf diesen Seiten.

Auch sonst sind wir offen für alle Nöte und Fragen, die Ihr Studium betreffen. Für Fragen, die den Inhalt Ihres Studiums betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat Ihres jeweiligen Fachbereichs.

Kontaktdaten

Ansprechpartner/innen für alle Fachbereiche und Studiengänge finden Sie hier: Kontakdaten

RheinMoselCampus Koblenz &
WesterWaldCampus Höhr-Grenzhausen

Raum: A0 17 - A0 21 + AU 53
Tel.: 0261 9528 500
E-Mail: studserv(at)hs-koblenz.de

RheinAhrCampus Remagen

Raum: D 111 & D 113
Tel.: 02642 932 101
E-Mail: studierendenservice(at)rheinahrcampus.de

BAföG (Ausbildungsförderung)

Tel.: 0261 9528 299
Ansprechpartner/innen

Fragen zu ZFH / Fernstudiengängen

Tel.: 0261 9153 80
E-Mail: beratung(at)zfh.de

Aktuelles

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FAQ - Häufig gestellte Fragen von Studierenden

Ihre Noten und Abschlussdokumente werden ausgestellt, auch wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Wichtig ist nur, dass Sie wirklich keine Prüfungsleistungen mehr ablegen müssen! Falls Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt:
https://www.hs-koblenz.de/rmc/info-services/ersti-informationen

Ihre Hochschuladresse steht nach der Exmatrikulation vier Wochen zur Verfügung.

Aktuell sind keine Entlastungsunterschriften notwendig. Alle Informationen finden Sie hier:
https://www.hs-koblenz.de/rmc/info-services/studierendenservice/exmatrikulation

In den meisten Studiengängen an der Hochschule Koblenz ist ein Vorpraktikum notwendig. Dieses kann in der Regel bis zum 3. Fachsemester nachgereicht und auch während des Studiums absolviert werden. Wer bereits eine mindestens zweijährige fachspezifische Ausbildung absolviert hat, kann dieses als Vorpraktikum nachweisen.

Ein Vorpraktikum ist in diesem Sinne nichts anderes als ein „normales“ Praktikum mit einer Dauer von meistens drei Monaten. Es dient vor allem dafür, erste Einblicke über das spätere Berufsbild zu erhalten, praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich sammeln zu können, aber auch erste Kontakte in der Branche zu knüpfen.

Ob ein Vorpraktikum in Ihrem Wunschstudiengang notwendig ist und bis wann es eingereicht werden kann, erfahren Sie hier: Informationen zum Vorpraktikum

Wichtig: Im Studiengang Bachelor of Arts: Soziale Arbeit wird kein Vorpraktikum oder eine Ausbildung anerkannt. Der Studiengang beinhaltet ein praktisches Studiensemester, in welchem das Praktikum geleistet werden muss.

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