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Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

BAföG

Grundsätzlich besteht bei allen BAföG-EmpfängerInnen ein Anrecht auf 1-2 Semester Auslandsförderung. Diese wird auf die Förderungshöchstdauer nicht angerechnet. Gedeckt werden die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten:

Reisekosten, Krankenversicherung, ggf. Studiengebühren (bis maximal 4500,- Euro) sowie ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten.
Die Auslandszulagen sind darlehensfrei.

Näheres unter:
http://www.studentenwerke.de
http://www.auslandsbafoeg.de
http://www.das-neue-bafoeg.de

Bildungskreditprogramm

Es besteht seit 2001 die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungskredit zur Finanzierung des Studiums zu beantragen. Der Bildungskredit kann auch für ein Studium oder Praktikum im Ausland gewährt werden.

Der Bildungskredit wird monatlich in Raten von 300 Euro durch die Deutsche Ausgleichsbank ausbezahlt. Es können maximal bis zu 24 Monatsraten innerhalb eines Ausbildungsabschnittes bewilligt werden. Der Bildungskredit ist von Einkommen und Vermögen der/des Auszubildenden bzw. seiner/ihrer Eltern unabhängig.

Schriftliche Beantragung des Bildungskredites ist erforderlich:

Bundesverwaltungsamt50728 Kölnbzw.  www.Bundesverwaltungsamt.de