Exmatrikulation

Die Exmatrikulation beendet Ihre Zugehörigkeit zur Hochschule Koblenz als Studentin oder Student.
Wer exmatrikuliert ist, besitzt somit keinen Studierendenstatus mehr.

In einigen Fällen werden Sie automatisch (von Amts wegen) exmatrikuliert, zum Beispiel wenn Sie keine Rückmeldung durch Zahlung des Semesterbeitrags vorgenommen oder Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Die Exmatrikulation erfolgt dann immer zum Ende eines Semesters (28.02./31.08.).

Sie können sich aber auch jederzeit während des Semesters auf Antrag exmatrikulieren. Sie können den Zeitpunkt in solchen Fällen selbst bestimmen, allerdings ist eine rückwirkende Exmatrikulation nicht möglich. Im Anschluss an die Exmatrikulation erhalten Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung. 

Den Antrag auf Exmatrikulation senden Sie bitte an den Studierendenservice.

Verbindlichkeiten gegenüber der Hochschule

Vor der Abgabe des Antrages sind sämtliche Verbindlichkeiten selbstständig in den folgenden Bereichen zu begleichen:

  • Haustechnik(z.B. Schlüssel)
  • Bibliothek (z.B. Bücher, offene Gebühren)
  • Fachbereiche (z.B. Arbeitsmaterial, Kamera)

Mit Beantragung der Exmatrikulationsbescheinigung versichern Sie, keine der oben genannten Verbindlichkeiten gegenüber der Hochschule zu haben.

Nach Ihrer Exmatrikulation können nicht zurückgegebene Gegenstände in Rechnung gestellt werden.

Widerspruchsinformation

Die von Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten – insbesondere Anschrift und private E-Mail-Adresse – werden nach der Exmatrikulation weiterhin für die Förderung und Pflege der Verbindung der Hochschule Koblenz mit ihren Absolventinnen und Absolventen („Alumniarbeit“) gemäß § 2 Abs. 7 HochSchG gespeichert und verarbeitet. Gemäß § 67 Abs. 5 S. 2 HochSchG können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich vorzunehmen und an die Hochschule Koblenz, Rechenzentrum, Konrad-Zuse-Str. 1, 56075 Koblenz zu richten.