Vom Flitzer bis zum Fälscher – Vernissage der Ausstellung „Kunst und Strafrecht“ am RheinMoselCampus am 6. Juni
17.05.2016
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ So kurz und prägnant formuliert es das Grundgesetz in Artikel 5, Absatz 3. Aber was ist Kunst? Wie weit darf Kunst gehen? Gibt es Grenzen der Kunstfreiheit? Darüber sagt der Artikel nichts aus und deshalb liegt die jeweilige Definition und Entscheidung darüber im Streitfall immer wieder bei den Gerichten, wie zuletzt auch in der Kontroverse um den Satiriker und Moderator Jan Böhmermann. Die Ausstellung „Kunst und Strafrecht“ lotet anhand einer Vielzahl von historischen und gegenwärtigen Beispielen genau dieses Spannungsfeld aus.
Eine bunte Welt zeigt sich auf den Ausstellungstafeln. Bevölkert wird sie beispielsweise von Kunstfälschern, denen vor Gericht niemand glaubt, dass ihre Bilder Fälschungen seien, oder von rechtskräftig verurteilten Sachbeschädigern, die von hochrangigen Politikern und Nobelpreisträgern in Schutz genommen werden. Die Besucher erwarten skurrile bis ernste Geschichten, die ungewöhnliche Fragen aufwerfen. Vollführt ein sogenannter „Flitzer“, der während eines Spiels unbekleidet das Fußballfeld stürmt, einen Akt der Darstellenden Kunst? Kann die Tötung eines Huhns oder Hasen während einer Performance strafbar sein, das millionenfache Schreddern von Eintagsküken hingegen nicht?