Das neue Rehabilitationsrecht

Koblenz - Höhr-Grenzhausen - RemagenKoblenz, 04.09.2001Nr. 47/PG Kursangebot des IWS der FH Koblenz zu aktuellen Entwicklungen im Sozialrecht Was bringt das neue Rehabilitationsrecht für die Betroffenen? Absicht des soeben verabschiedeten Gesetzes (SGB IX) ist es in erster Linie, soziale Hilfen unbürokratischer und effektiver zu gewährleisten. Den Betroffenen werden mehr Mitspracherechte eingeräumt - bis hin zur eigenverantwortlichen Verwaltung des Leistungsbudgets. Trotzdem streiten Fachleute darüber, ob dieses Gesetz in der Praxis tatsächlich zur Verbesserung der Hilfen beiträgt oder die Vermittlung von Hilfen eher erschwert bzw. alle Beteiligten (Betroffene wie Fachleute) sogar überfordert.

Koblenz - Höhr-Grenzhausen - RemagenKoblenz, 04.09.2001Nr. 47/PG Kursangebot des IWS der FH Koblenz zu aktuellen Entwicklungen im Sozialrecht Was bringt das neue Rehabilitationsrecht für die Betroffenen? Absicht des soeben verabschiedeten Gesetzes (SGB IX) ist es in erster Linie, soziale Hilfen unbürokratischer und effektiver zu gewährleisten. Den Betroffenen werden mehr Mitspracherechte eingeräumt - bis hin zur eigenverantwortlichen Verwaltung des Leistungsbudgets. Trotzdem streiten Fachleute darüber, ob dieses Gesetz in der Praxis tatsächlich zur Verbesserung der Hilfen beiträgt oder die Vermittlung von Hilfen eher erschwert bzw. alle Beteiligten (Betroffene wie Fachleute) sogar überfordert.

Diese Frage wird im aktuellen Kurs des Instituts für Weiterbildung und angewandte Forschung in der Sozialen Arbeit der Fachhochschule Koblenz (IWS) anhand von Praxisfällen diskutiert. Die Leitung hat der stellvertretende Geschäftsführer des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Burkhard Müller, der sich in der Fachwelt durch zahlreiche Veröffentlichungen und Kommentierungen des Sozialrechts einen Namen gemacht hat. Der Kurs findet am Freitag/Samstag 14./15. September, jeweils von 9.15 bis 17.30 Uhr im Raum S2 - 16 der Fachhochschule Koblenz (Löwentor-Karthause) statt.

Anmeldung und weitere Infos:

IWS - FH-Koblenz, Tel.: 0261/9528-226, Fax: 9528-260, E-mail: iws@fh-koblenz.de