Zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Im Wintersemester 2013/14 sind die Studiengänge

  • Architektur
  • Bauingenieurwesen
  • Bauwirtschaftsingenieur
  • Business Adminstration
  • Business Management* (Master)
    *(Zulassungsvoraussetzung BA Abschluss 2,5 oder besser)
  • Entwicklung und Konstruktion
  • Marketing and International Business
  • Maschinenbau
  • Mittelstandsmanagement 
  • Soziale Arbeit 1. bis 3. Semester
  • Wasser- und Infrastrukturmanagement
  • Wirtschaftsingenieur

zulassungsbeschränkt.

Zulassungsfreie Studiengänge

Im Wintersemester 2013/14 sind folgende Studiengänge zulassungsfrei:

1. und höhere Semester

  • Bauingenieurwesen dual
  • Elektrotechnik
  • Elektrotechnik dual
  • Informationstechnik
  • Informationstechnik dual
  • Maschinenbau dual
  • Mechatronik
  • Mechatronik dual

 

ab dem 2. Semester  (Ausnahme Soziale Arbeit)

  • Architektur ab dem 2. Semester sowie Master
  • Bauingenieurwesen ab dem 2. Semester sowie Master
  • Bauwirtschaftsingenieur ab dem 2. Semester sowie Master
  • Business Administration ab dem 2. Semester
  • Business Management ab dem 2. Semster
  • Entwicklung und Konstruktion ab dem 2. Semester 
  • Marketing and Internation Business ab dem 2. Semester
  • Maschinenbau ab dem 2. Semester
  • Mittelstandsmanagement ab dem 2. Semester
  • Soziale Arbeit ab dem 4. Semester
  • Systemtechnik (Master)
  • Wirtschaftsingenieur ab dem 2. Semester

Für den Masterstudiengang


Maschinenbau 

ist der Bachelor- bzw. Diplomabschluss mit der Note 2,5 oder besser als Zulassungsvoraussetzung zu erfüllen. 

Wie wird ausgewählt?

Es wird eine Auswahl nach dem Auswahlverfahren der Hochschule nach Wartezeit, bevorzugte Auswahl, ggf. Härtefall vorgenommen.


In jedem Studiengang des Auswahlverfahrens werden die Studienplätze in folgende Quoten aufgeteilt:

a) Quote für ausländische Bewerber                          (bis 5% der Plätze)
b) Quote der bevorzugt auszuwählenden Bewerber
c) Quote für Härtefälle                                              (bis 2% der Plätze)
d) Quote für Zweitstudienbewerber                            (bis 3% der Plätze)
e) Hauptquote


Nach Abzug der Quoten a) bis d) werden die verbleibenden Studienplätze der Hauptquote, zu 20 % nach Wartezeit, und zu 80% nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens der Hochschule vergeben.

Wartezeitverbesserung

Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die seit Erwerb der Hochschulreife verstrichen ist und in der keine Studienaufnahme erfolgt ist.
(bisherige Studienzeiten vermindern die anrechenbare Wartezeit = Parkstudium)

Unter bestimmten Voraussetzungen wird Ihre Wartezeit verbessert.

Ist vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ein berufsqualifizierender Abschluss außerhalb der Hochschule erlangt und die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.07.2007 erworben worden, wird die Zahl der Halbjahre um eins für je sechs Monate Berufsausbildung, höchstens jedoch um zwei Halbjahre erhöht. Ist die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01.2002 erworben worden, wird die Zahl der Halbjahre um bis zu vier erhöht.

Haupt- und Hilfsanträge

 

Bei grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen haben Sie die Möglichkeit einen Hauptantrag und bis zu zwei Hilfsanträge zu stellen. Stellen Sie dennoch mehrere Hauptanträge ins erste Fachsemester, ergibt sich die Rangfolge der Zulassungsanträge aus der Reihenfolge, in der sie genannt wurden. Hilfsanträge bieten die Möglichkeit, eine zweite bzw. dritte Studienwunschwahl anzugeben, die dann berücksichtigt wird, wenn man zu dem eigentlichen Wunschstudium nicht zugelassen wird.
Hierbei ist zu beachten, dass die Hilfsanträge nur dann Berücksichtigung finden können, wenn in dem entsprechenden Studiengang nach dem Hauptverfahren ein Nachrückverfahren, in dem die Hilfsanträge eingemischt werden, durchgeführt wird..

Das Zulassungsverfahren in Bezug auf Haupt- und Hilfsanträge läuft wie folgt ab:
Zuerst werden die Hauptanträge nach Rangplatz für den jeweiligen Studiengang zugelassen. Sollten nach Ende der Einschreibfrist noch Plätze im jeweiligen Studiengang frei geblieben sein, so werden diese durch ein Nachrückverfahren vergeben. Im Nachrückverfahren werden nun die Hilfsanträge eingemischt und die entsprechende Rangliste erzeugt.
Bei den Hilfsanträgen werden nur diejenigen Bewerber berücksichtigt, die im Hauptantrag bzw. im höherwertigen Hilfsantrag noch keine Zulassung erhalten haben.